AIFM Umsetzungsgesetz

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Das Bundesministerium der Finanzen hat sich des AIFM-Umsetzungsgesetzes bemüht, hierbei gab es auch viel Kritik seitens der Finanzverbände. Ein Verband hatte sich die Aufgabe gemacht und eine Stellungnahme mit 59 Seiten mitsamt vollumfänglichen Vorschlägen eingereicht. Die Stellungnahme wurde diskutiert und zuletzt teilweise in der neuen Gesetzgebung eingearbeitet.

Insbesondere ging es beim AIFM Umsetzungsgesetz um die Einführung eines Kapitalanlagegesetzbuches, denn bisher waren verschiedene Finanzprodukte ohne jegliche Regulierung. Dies erschwerte nicht nur den Vertrieb, sondern generell den gesamten Prozess. Davon waren auch geschlossene Fonds betroffen.

Als umstritten galt die Mindestzeichnungssumme von 50.000 Euro bei 1-Objekt-Fonds. Diese Begrenzung sorgt in verschiedenen Anlageklassen erneut für erhebliche Erschwerungen, denn ein Fonds kann durchaus den Wirtschaftsstandort Deutschland helfen. Immerhin werden gänzlich neue Industrieanlagen oder auch Wohnanlagen gebaut. Für Deutschland sind Investitionen sehr wichtig!

Der Gesetzgeber musste eine entsprechende Balance finden, damit dieser wichtige Bereich nicht allzu sehr erschwert wird. Etwas mehr mehr unternehmerische Investitionsfreiheit wurde demnach von den führenden Verbänden gefordert.

Gegenvorschläge seitens der Verbände

Das besagte Gesetz sagte aus, dass Privatanleger nur dann in einen 1-Objekt-Fonds investieren dürfen, wenn mindestens 50.000 Euro hinterlegt werden. Die sogenannten Nicht-professionellen Anleger mit weniger Vermögen haben demnach keine Chance, überhaupt ein Vermögen durch diese Fonds aufzubauen oder zu sichern.

Die Stimmen wurden laut, dass die Gesetzgebung vielmehr mit Prozentangaben arbeiten sollte. So zum Beispiel sollte nur 15 Prozent des Vermögens investiert werden dürfen, denn so kann es auch zu einer besseren Absicherung kommen. Vor allem das Stichwort Risikostreuung trifft dann zu. 50.000 Euro als Privatanleger in einen 1-Objekt-Fonds zu investieren ist nämlich sehr gewagt!

Keine Privatanleger mehr bei Immobilien?

Das Bundesfinanzministerium hat außerdem vorgeschlagen, dass eine Leverage-Quote von 30 Prozent bei geschlossenen Immobilienfonds eingeführt wird. Eine derart hohe Quote ist aber marktunüblich — im Investitionsstandort Deutschland liegt sie nämlich bei 50 Prozent. Damit die Wettbewerbsfähigkeit beibehalten wird, sollte die Fremdkapitalquote bei 65 Prozent liegen. Dies gilt auch für alle anderen Fremdkapitalquoten.

Mehr Verunsicherung als Schutz

Zudem gab es innerhalb des Entwurfes auch mangelhafte Übergangsregelungen, denn hierdurch wird kein Bestandsschutz realisiert. Vielmehr kommt es gar zur Verunsicherung, wodurch kaum jemand nun freiwillig investieren wollte. Kein Unternehmer wusste, ob die jetzige Investition in Zukunft überhaupt fondsfähig ist. Die Stellungnahme ging auch auf diesen Punkt ein und forderte Klarheit.

Festlegung von Investitionsgütern ist falsch

Innerhalb des Diskussionsentwurfes wurden außerdem alle Investitionsgüter (Assetklassen) für geschlossene Fonds aufgezählt und genau dies ist ein großes Problem gewesen. Zu einem war die Liste unvollständig und zum anderen weiß niemand, wie es in 10 bis 20 Jahren mit künftigen Projekten aussieht. Wer konnte zum Beispiel in den 1980er-Jahren erahnen, dass Solarstrom so sehr gefragt sein könnte?

Immer wieder gibt es Märkte, die sich aus der Nische bewegen und damit äußerst interessant für Fonds werden, so ist dies zum Beispiel bei der E-Mobilität zu sehen. Der Gesetzgeber sollte sich vor künftigen Innovationen nicht sperren. Eine starre Liste halten die Verbände für falsch.