Am 1. Juli 2009 findet eine Anhörung des Finanzausschuss des Bundestages zum Thema "Grauen Kapitalmarkt" statt. Anlass für diese Anhörung ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem gefordert wird, geschlossene Fonds anderen Anlageprodukten gleichzustellen und von der Finanzaufsicht kontrollieren zu lassen (siehe dazu Bundestagsdrs. 16/13402).
Der VGF Verband Geschlossener Fonds wurde als Sachverständiger zur Anhörung geladen. In unserer Stellungnahme widersprechen wir der Gleichsetzung des "Grauen Kapitalmarktes" zum Einen mit dem gesamten Markt der geschlossen Fonds und zum Anderen mit unseriös arbeitenden Kapitalanlagefirmen. Eine solche pauschalisierende Betrachtungsweise wird der Branche der geschlossenen Fonds weder im Hinblick auf die seriös arbeitenden Anbieter geschlossenen Fonds noch im Hinblick auf ihre Bedeutung zum Aufbau der privaten Vermögensbildung sowie ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung gerecht.
Ein zentrales Anliegen der Mitglieder des VGF ist die Forderung und Förderung von Qualität und Transparenz für Anbieter, Produkt und Vertrieb. So hat der VGF verschiedene Selbstverplichtungen und Standards für die Branche etabliert. Im Februar dieses Jahres haben sich die Mitglieder des VGF mit dem Beschluss des Eckpunktepapiers deutlich für eine Regulierung positioniert, die jedoch die Besonderheiten der geschlossenen Fonds im Blick hat.
Die Positionen des VGF können Sie hier nachlesen: