AGB

Allgemeine Lizenzbedingungen

über die Nutzung der Informationsplattform (Analysetool) abrufbar unter www.vgf-branchenzahlen.de der Verband Geschlossene Fonds Betriebsgesellschaft mbH, Friedrichstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, HRB 114968 ( im Folgenden: "VGF GmbH" )

 

§ 1 Geltungsbereich


(1) Die Allgemeinen Lizenzbedingungen gelten zwischen der VGF GmbH und dem jeweiligen Nutzer (im Folgenden: "Lizenznehmer") für die Nutzung der Informationsplattform (im Folgenden auch "Analysetool") abrufbar unter www.vgf-branchenzahlen.de und deren Inhalte. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers haben keine Gültigkeit. Mit Abschluss dieses Lizenzvertrages erklärt sich der Lizenznehmer mit der ausschließlichen Geltung dieser Lizenzbedingungen einverstanden.

 
(2) Die Informationsplattform wird ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB lizenziert. Der Inhalt richtet sich insbesondere an Emissionshäuser, Finanzinstitute, Finanzdienstleister, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Journalisten. Ist der Lizenznehmer Journalist, muss er seine Berufsträgerschaft beim Vertragsschluss nachweisen. Hierbei genügt eine Kopie des Presseausweises. Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB wird kein Zugang gewährt.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

 
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung einer Informationsplattform und deren Inhalte, die durch die VGF GmbH unter der Internetadresse www.vgf-branchenzahlen.de zur Verfügung gestellt wird. Die abrufbaren Informationen geben Auskunft über Entwicklungen im Markt geschlossener Fonds in dem jeweiligen Erhebungszeitraum. Hierzu gehören die wichtigsten Kennzahlen für den Markt der geschlossenen Fonds namentlich platziertes Eigenkapital, Fondsvolumen, Verteilung auf die einzelnen Marktsegmente, Vertriebswege, Zeichnerstruktur, Verlauf der Platzierungszahlen über das Gesamtjahr (auf Monatsbasis), Daten zu den an der Erhebung teilnehmenden Unternehmen (Mitarbeiterzahlen, regionale Verteilung etc.), Bestandsvolumen pro Assetklasse zum 31.12. des Erhebungsjahres, Zweitmarktumsätze pro Assetklasse, historische Daten (Summe Eigenkapital und Fremdkapital von aufgelösten Fonds pro Assetklasse). Die Informationsplattform enthält auch Daten über Fonds, die noch nicht geschlossen sind und sich noch in der Vertriebsphase befinden.

 
(2) Die auf der Informationsplattform zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf den eigenen Angaben der Anbieter geschlossener Fonds, die diese im Rahmen der Abfrage der Branchenzahlen durch die VGF GmbH gemacht haben. Die VGF GmbH hat die Daten auf Plausibilität überprüft. Auf ihre inhaltliche Richtigkeit wurden die übermittelten Daten nicht kontrolliert.

 
(3) Die Informationsplattform wird dem Lizenznehmer ausschließlich über das Internet zur Verfügung gestellt.

 
(4) Weitere Leistungen der VGF GmbH, wie z. B. die Einweisung in die Nutzung der Informationsplattform sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

 

(5) Soweit der Lizenznehmer an der Branchenzahlenerhebung durch die VGF GmbH teilnimmt, stellt der Lizenznehmer der VGF GmbH die entsprechenden Unternehmensdaten kostenlos zur Verfügung und stellt diese in das Analysetool ein. Durch die Übermittlung der Daten an die VGF GmbH gibt der Lizenznehmer die Unternehmensdaten zur Verwendung gemäß § 11 (2) durch die VGF GmbH frei. Für Lizenznehmer, die Branchenzahlen zur Verfügung stellen, gelten im Übrigen die besonderen Regelungen des § 11.

 

§ 3 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit


(1) Der Lizenzbestellschein gilt als Angebot des Lizenznehmers. Durch Zusendung der Login-Daten durch die VGF GmbH an den Lizenznehmer gilt das Angebot als angenommen.

 
(2) Der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum 31.12. eines jeden Jahres kündbar. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen. Wird der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr.

 
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die VGF GmbH gilt insbesondere, wenn der Lizenznehmer eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.

 

(4) Die weitere Verwendung der seitens des Lizenznehmers an die VGF GmbH übermittelten Unternehmensdaten bleibt der VGF GmbH im Hinblick auf die bereits erstellten Branchenanalysen zeitlich unbegrenzt gestattet. 

 

§ 4 Zugang

 
(1) Der Zugang des Lizenznehmers erfolgt geschützt über ein Passwort im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Lizenznehmer zugeteilten Zugangsdaten.

 
(2) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern.

 
(3) Erlangt der Lizenznehmer Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten oder der Passwörter, so wird er die VGF GmbH unverzüglich darüber unterrichten. Bei Missbrauch ist die VGF GmbH dazu berechtigt, den Zugang zur Informationsplattform zu sperren. Der Lizenznehmer haftet für einen vom ihm zu vertretenden Missbrauch.

 

§ 5 Nutzungsrechte an dem Analysetool


(1) Die VGF GmbH räumt dem Lizenznehmer das zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenzte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die Informationsplattform im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen.

 
(2) Der vertragsgemäße Umfang der Nutzung umfasst die Online-Nutzung der Informationsplattform zu Zwecken der wirtschaftlichen Analyse der Entwicklung von geschlossenen Fonds.

 
(3) Der Lizenznehmer ist zur Erstellung von Kopien der Informationsplattform oder nur Teilen davon nicht berechtigt.

 
(4) Lizenznehmer, deren Geschäftszweck u. a. die Publikation von Finanzinformationen beinhaltet, sind berechtigt, Analysen und Informationen aus der Informationsplattform im Rahmen ihrer Berichterstattung unter Angabe der Quelle zu veröffentlichen.

 
(5) Eine Bearbeitung oder jedwede Veränderung der Informationsplattform oder deren Inhalte ist nicht gestattet.

 
(6) Schutzrechtsvermerke auf der Informationsplattform dürfen nicht entfernt werden.

 
(7) Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Insbesondere umfassen die eingeräumten Nutzungsrechte nicht:

das Recht, die Informationsplattform oder darin enthaltene Inhalte ganz oder in Teilen in Verkehr zu bringen, der Öffentlichkeit oder Dritten anzubieten oder sonst wie zugänglich zu machen, es sei denn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 liegen vor; das Recht, die Informationsplattform in oder durch fremde Rechenzentren oder mehrere im Verbund arbeitender oder miteinander vernetzter Datenverarbeitungszentraleinheiten zu nutzen oder benutzen zu lassen oder diese über das Internet zu veröffentlichen oder dort zur Nutzung bereitzustellen; das Recht, Unterlizenzen zu vergeben.

(8) Bei Verstoß gegen die vorstehenden Absätze zahlt der Lizenznehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche der VGF GmbH bleibt hiervon unberührt.

 

§ 6 Schutzrechte an dem Analysetool


(1) Alle Rechte an der Informationsplattform und deren Inhalten insbesondere an allen Bildern, Grafiken, Animationen und Texten stehen – soweit nicht anderweitig auf der Informationsplattform ausgewiesen – allein der VGF GmbH zu.

 
(2) Der Lizenznehmer haftet unbeschadet weitergehender gesetzlicher Vorschriften für die Verletzung von Schutzrechten entweder durch ihn selbst, seine Organe, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen sowie durch Dritte, in letztgenanntem Fall jedoch nur, wenn der Lizenznehmer eine solche Rechtsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht hat.

 

§ 7 Beratungsausschluss


(1) Die über die Informationsplattform zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Beratung durch die VGF GmbH, insbesondere keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Informationen können eine persönliche und individuelle Beratung nicht ersetzen. Erst nach persönlicher Beratung sowie aufgrund vollständiger Informationen, Prospekte, Gutachten und Steuerberatung kann eine endgültige Anlageentscheidung getroffen werden.

 
(2) Der Lizenznehmer verpflichtet sich demgemäß, den Anlageinteressenten darauf aufmerksam zu machen, dass die Informationsplattform eine individuelle Anlageberatung in keinem Fall ersetzen kann.

 
(3) Die VGF GmbH übernimmt keine Haftung wegen unterlassener oder fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung hinsichtlich der Inhalte der Informationsplattform.

 

§ 8 Gewährleistung


(1) Die VGF GmbH übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige technische Abrufbarkeit der Informationsplattform. Der Lizenznehmer wird eventuell auftretende technische Mängel der Informationsplattform unverzüglich und möglichst schriftlich der VGF GmbH anzeigen.

 
(2) Für inhaltliche Fehler der Daten, die auf einer fehlerhaften Angabe oder der fehlerhaften Übertragung durch die Anbieter beruhen, übernimmt die VGF GmbH keine Gewähr. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Informationen durch Falschangaben der Anbieter/Lizenznehmer oder durch Übermittlungsfehler fehlerhaft sein können. Der Lizenznehmer wird auftretende inhaltliche Fehler auf der Informationsplattform unverzüglich und möglichst schriftlich der VGF GmbH anzeigen.

 
(3) Die VGF GmbH hält die Inhalte der Informationsplattform für zuverlässig, übernimmt jedoch keine Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der Informationen resultieren können.

 

§ 9 Schadensersatzansprüche


(1) Schadensersatzersatzansprüche des Lizenznehmers aus Vertrag, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind mit Ausnahme des Vorliegens eines Anwendungsfalles des Abs. 2 ausgeschlossen, insbesondere hinsichtlich etwaiger Folgeschäden wie entgangenem Gewinn.

 
(2) Die Haftung bleibt unberührt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für zugesicherte Eigenschaften sowie in allen Fällen, in denen der VGF GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 
(3) Der Umfang der Haftung der VGF GmbH ist auf die Höhe der Lizenzgebühr beschränkt. Dies gilt nicht im Falle vorsätzlicher Verursachung eines Schadens.

 

§ 10 Vergütung


(1) Der Lizenznehmer zahlt der VGF GmbH für die Lizenz die Vergütung, die im Bestellschein ausgewiesen ist. Die Vergütung wird soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, mit Beginn des Lizenzvertrages bzw. im Fall der Verlängerung der Laufzeit gemäß § 3 Absatz 2 zum 1.1. des jeweiligen Vertragsjahres fällig.

 
(2) Hat der Lizenznehmer den Vertrag nicht nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 gekündigt, fällt für das neue Kalenderjahr erneut die im Bestellschein ausgewiesene Vergütung an.

 
(3) Die VGF GmbH behält sich vor, die Vergütung für die Bereitstellung der Informationsplattform jährlich zu verändern. Die VGF GmbH wird den Lizenznehmer über eine Veränderung der Vergütungshöhe drei Monate vor Jahresende, also spätestens bis zum 30.9. eines Jahres, über eine Vergütungsveränderung in Textform informieren. Kündigt der Lizenznehmer den Vertrag darauf nicht entsprechend § 3 Abs. 2, gilt die neue Vergütungshöhe als zwischen den Parteien vereinbart.

 

§ 11 Besondere Bestimmungen für Lizenznehmer, die Unternehmensdaten bereitstellen


(1)  Mit der Übermittlung der Unternehmensdaten an die VGF GmbH mittels des Analysetools erklärt der Lizenznehmer die Daten nach bestem Wissen und Gewissen angegeben zu haben. Gleichzeitig gibt der Lizenznehmer mit der Übermittlung die Daten endgültig zur Nutzung durch die VGF GmbH nach § 11 (2) frei.

 

(2)  Der Lizenznehmer überträgt der VGF GmbH das räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungsrecht an seinen bereitgestellten Unternehmensdaten soweit an diesen ein entsprechendes Schutzrecht besteht und dies nach dem Zweck des Vertrages erforderlich ist. Insbesondere ist die VGF GmbH zur Nutzung der Daten berechtigt, um Statistiken, Grafiken und Diagramme für ihr Analysetool zu erstellen und diese in Publikationen der VGF GmbH und des VGF Verband geschlossene Fonds e.V. zu verwenden. Die Daten werden durch die VGF GmbH in der ihr durch den Lizenznehmer übermittelten Form, unabhängig von der Prüfung ihrer Richtigkeit, verwendet. Eine Verpflichtung des VGF zur Verwendung von Daten besteht nicht.

 

(3)  Sollte sich nach Übermittlung der Daten herausstellen, dass die Daten ganz oder teilweise inhaltlich falsch sind, wird der Lizenznehmer, der die Daten eingestellt hat, die VGF GmbH auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen von dritter Seite freistellen sowie sämtliche sonstige Schäden ersetzen, die im Zusammenhang mit den falschen Daten an die VGF GmbH gestellt werden. Für den Fall der Übermittlung falscher Daten besteht seitens des Lizenznehmers weder ein Anspruch auf Korrektur der Daten noch auf Unterlassung der weiteren Nutzung durch die VGF GmbH im Rahmen des Analysetools.

 

§ 12 Datenschutz


Der Lizenznehmer erklärt sich mit der Registrierung seiner Daten einverstanden. Die VGF GmbH wird diese vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterreichen.

 

§ 13 Sonstige Bestimmungen


(1) Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

 
(2) Es gilt deutsches Recht.

 
(3) Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.


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