Die Mitglieder des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. haben sich verpflichtet, für die Verkaufsprospekte geschlossener Fonds vorab ein Gutachten durch einen Wirtschaftsprüfer nach dem sogenannten IDW S4-Standard erstellen zu lassen.
Von dem gesetzlichen Gestattungsverfahren durch die BaFin unterscheidet sich das IDW S4-Gutachten dadurch, dass es über die formelle Prüfung hinaus auch eine inhaltliche Plausibilitätsprüfung des Verkaufsprospektes vornimmt.
Der Standard IDW S4 ist durch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwicklet worden. Im Juni 2006 hat das IDW eine überarbeitete und aktualisierte Fassung des IDW S4 herausgegeben.