Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds.
Sie ist eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Schlichtung von individuellen Streitfällen zwischen Anlegern und den Anbietern geschlossener Fonds (Emissionshäuser), den Fondsgesellschaften bzw. ihren Vertragspartnern, insbesondere der Treuhandgesellschaft, im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds.
Die Ombudsfrau, die die Streitigkeiten zwischen den Beteiligten schlichtet, genießt richterliche Unabhängigkeit und ist weder an Weisungen des Vorstands noch an Weisungen eines Mitglieds oder der Geschäftsstelle des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. gebunden.
Kommt es einmal zu Schwierigkeiten mit einer Beteiligung, steht den Anlegern seit März 2008 die unabhängige Ombudsstelle Geschlossene Fonds zur Verfügung, die ihnen schnell, fair, unbürokratisch und kostenfrei hilft, etwaige Meinungsverschiedenheiten beizulegen.
Die Einrichtung der Schlichtungsstelle geht auf eine Initiative des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. (VGF) und seiner Mitgliedsunternehmen zurück. Der VGF repräsentiert mit seinen Mitgliedern etwa zwei Drittel des Marktes der geschlossenen Fonds und stellt das Ombudsverfahren den Anlegern seiner Mitglieder gebührenfrei zur Verfügung. Damit ist ein weiterer Mosaikstein in das Gesamtbild von Transparenz und Offenheit, für das der VGF und seine Mitglieder stehen, eingefügt worden, der die bisherigen Maßnahmen, zu denen sich die Verbandsmitglieder verpflichtet haben, ergänzt.