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Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)

Kurzinformation für Verbraucher - Vermögensanlagen-Informationsblatt

Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. hatte zusammen mit seinen Mitgliedern bereits im Mai 2011 ein erstes, freiwilliges Beispiel für ein Vermögensanlagen-Informationsblatt ("VIB-Beispiel") erarbeitet. Dieses ist nun im Hinblick auf das Inkrafttreten des Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zum 01. Juni 2012 überarbeitet worden. Das Dokument wurde an sämtliche neuen Anforderungen aus dem VermAnlG angepasst. Das folgende VIB-Beispiel ist geeignet für den Einsatz bei "Neufonds", d.h. solche geschlossene Fonds, deren Prospekte ab dem 01.06.2012 bei der BaFin zur Billigung eingereicht werden.

 DateinameKB-ZahlLetzte Änderung
VGF_Beispiel_fuer_ein_VIB.pdf76 K26.06.2012
VGF_Beispiel_fuer_ein_VIB_Paket_mit_DOC.zip183 K26.06.2012
Ueberarbeitung_Erlaeuterungen_zum_VIB.pdf217 K26.06.2012


Für bereits platzierte geschlossene Fonds und solche Fonds, deren Prospekte noch nach VerkProspG zur Veröffentlichung gestattet werden, können sonstige Kurzinformationen erstellt werden. Ein entsprechendes Beispiel finden Sie hier:

 DateinameKB-ZahlLetzte Änderung
VGF_Beispiel_fuer_eine sonstige_Kurzinformation.pdf76 K30.05.2012


Das Beispiel für die sonstige Kurzinformation basiert ebenfalls auf dem ursprünglichen VGF-Beispiel-VIB mit Stand vom Mai 2011. Um eine Verwechslung mit dem gesetzlich geforderten VIB für Neufonds auszuschließen, trägt es einen entsprechend anderen Titel. Es enthält die sprachlichen Verbesserungen der Überarbeitung und darüber hinaus ein Formulierungsbeispiel für die Darstellung der Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen.

Beide Beispiele sind als erste Orientierung zu verstehen. Eine Individualisierung und Anpassung an die jeweilige Vermögensanlage ist jeweils zwingend erforderlich.

 

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