VGF verabschiedet Grundsätze und Leitlinien zur Erstellung von Leistungsbilanzen
Berlin, den 02. Juli 2007: Die Mitglieder des VGF Verband geschlossene Fonds haben in einem internen Arbeitskreis fünf Grundsätze zur Erstellung von Leistungsbilanzen erarbeitet. Sie werden ergänzt durch Leitlinien, die konkrete Anleitungen zur Umsetzung der Grundsätze in der Erstellung von Leistungsbilanzen geben. Die Leitlinien stehen ab sofort unter http://www.vgf-online.de zum Download bereit.
Zu den Grundsätzen:
1. Grundsatz: Pflicht zur Erstellung von Leistungsbilanzen
Unternehmen, die geschlossene Fonds als Vermögensanlage öffentlich anbieten oder in der Vergangenheit angeboten haben, sind verpflichtet, jährlich eine Leistungsbilanz über diese Vermögensanlagen nach den Maßgaben dieser Leitlinien zu erstellen. Soweit Unternehmensbeteiligungen öffentlich angeboten wurden, die nicht als geschlossene Fonds zu qualifizieren sind, können auch diese in der Leistungsbilanz dargestellt werden.
2. Grundsatz: Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Darstellung
Sprache, Aufbau und Inhalte der Leistungsbilanz müssen transparent und nachvollziehbar sein. Hierzu sind alle Angaben logisch, strukturiert, verständlich und widerspruchsfrei darzustellen, so dass dem Leser eine zutreffende Beurteilung des Anbieters, Emittenten und der Vermögensanlagen ermöglicht wird.
3. Grundsatz: Vollständigkeit der Darstellung
Alle innerhalb der Leistungsbilanz gemachten Angaben, insbesondere Zahlen und Daten sind vollständig darzustellen. Die Leistungsbilanz muss über Charakteristik, Strukturen und bedeutende Eckdaten zum Unternehmen bzw. zur Unternehmensgruppe informieren. Über alle angebotenen Vermögensanlagen, die sich in der Bewirtschaftung befinden oder innerhalb der letzten zehn Jahre aufgelöst wurden, muss im Einzelnen berichtet werden. Neben einer Darstellung verschiedener Informationen zum Investitionsgegenstand muss hierzu die Entwicklung der jeweils angebotenen Vermögensanlage durch vergleichende Gegenüberstellung von Prognose und tatsächlichem Ergebnis zu verschiedenen relevanten Daten und Zahlen dokumentiert werden.
4. Grundsatz: Wahrheit und Richtigkeit der Darstellung
Alle innerhalb der Leistungsbilanz gemachten Angaben, insbesondere Zahlen und Daten sind wahr und richtig darzustellen. Die Leistungsbilanz soll die Prüfungsbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers bzw. vereidigten Buchprüfers enthalten. Das Fehlen einer Prüfbescheinigung ist zu erläutern.
5. Grundsatz: Aktualität der Darstellung und fristgerechte Ver- öffentlichung der Leistungsbilanz
Die Leistungsbilanz ist für das vorangegangene Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr zu erstellen. Das Datum des Redaktionsschlusses der Leistungsbilanz sowie der Stichtag, bis zu dem die Angaben, insbesondere Zahlen und Daten erhoben wurden, muss in der Leistungsbilanz angegeben werden. Die Leistungsbilanz soll bis zum 30.09. eines jeden Jahres veröffentlicht werden.
Die Mitglieder des VGF haben sich darauf verständigt, die unabhängige Prüfung von Leistungsbilanzen durch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu initiieren. Der VGF wird sich als Gesprächspartner des IDW in die Entwicklung der Standards einbringen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass qualitätsfördernde Regeln für Leistungsbilanzen geschaffen werden, deren Einhaltung durch entsprechende Wirtschaftsprüfertestate kontrolliert wird. Daraus wird eine deutlich stärkere Selbstverpflichtung der Branche entstehen, als sie bisher über die verbandseigenen Leistungsbilanzstandards zu erreichen war.
Dazu VGF-Vorstand und Leiter des Arbeitskreises Marketing & Vertrieb Markus Derkum: „Der VGF ist der Auffassung, dass diese Aufgabe vom IDW wahrgenommen werden kann. Damit würde insbesondere den Aspekten des Anlegerschutzes Rechnung getragen, denn im Unterschied zu der Alternative eines rein verbandsinternen "VGF-Leistungsbilanz-Standards", ist ein IDW-Leistungsbilanzstandard unabhängig und nicht dem Verdacht ausgesetzt, Regelungen auf der Basis des "kleinsten gemeinsamen Nenners" getroffen zu haben. Außerdem kann das IDW die Einhaltung der Standards kontrollieren und durch entsprechende Testate sanktionieren. Beides zählt nicht zu den Aufgaben des VGF."
Mit den Grundsätzen und Leitlinien zur Erstellung von Leistungsbilanzen schafft der VGF eine Grundlage für umsetzbare und praxisnahe Vorgaben und Kontrollen durch unabhängige Dritte. Die Grundsätze und Leitlinien sollen bis zur Verabschiedung eines entsprechenden IDW-Standards Qualität und Kontinuität in der Veröffentlichung von Leistungsbilanzen der Mitgliedsunternehmen sichern.
Zum VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.: Bezogen auf den Gesamtmarkt der geschlossenen Fonds in Deutschland mit einem Fondsvolumen von mehr als 23 Milliarden Euro im Jahre 2006 repräsentiert der VGF ein Investitionsvolumen von circa 17 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Marktanteil von rund 75 Prozent.
Ordentliche Mitglieder im VGF sind: AXA Merkens Fonds, BVT, CommerzLeasing und Immobilien, CRE Fonds Management, DBM Fonds Invest, DB Real Estate, DCM Deutsche Capital Management, Deutsche Structured Finance, DFH Deutsche Fonds Holding, DOBA, Dr. Peters, FHH Fondshaus Hamburg, GEBAB, Hamburg Trust, HIH Hamburgische Immobilien Handlung, Hannover Leasing, HCI Capital, HGA Capital, IDEENKAPITAL, ILG Planungsgesellschaft für Industrie- und Leasingfinanzierung, IVG ImmobilienFonds, Jamestown, KG Allgemeine Leasing, König & Cie, LHI Leasing, Lloyd Fonds, MPC Münchmeyer Petersen Capital, Nordcapital, Ownership, Real IS, Rothmann & Cie., SAB Spar- und Anlagenberatung, Sachsenfonds, Salomon & Partner, SHB, Signa Property Funds, Tomorrow Fund Management Deutschland, WealthCap (Blue Capital, H.F.S., HVB FondsFinance), WestLB Trust, Wölbern Konzept
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