VGF: Bundesregierung schließt geschlossene Immobilienfonds bei Exit-Tax ungerechtfertigt aus.
Berlin, 02.11.2006 ? Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Einführung des REITs in Deutschland. In der gegenüber dem Referentenentwurf nur leicht veränderten Regelung zur Exit Tax sieht der VGF jedoch weiter eine Diskriminierung geschlossener Fonds.
Derzeit ist vorgesehen, dass bei einer Veräußerung von Immobilien an REITs oder offene Publikums-Immobilienfonds der Erlös ab 2007 für drei Jahre lediglich mit dem halben Satz besteuert werden soll. Die Veräußerung an geschlossene Immobilienfonds wird dagegen nicht begünstigt.
?Wenn der Erlös bei Verkäufen von Immobilien an REITs oder offene Immobilienfonds niedriger besteuert wird, als bei einem Verkauf an einen geschlossenen Fonds, ist es natürlich für jeden Verkäufer rentabler die Exit Tax zu nutzen. Diese Regelung verzerrt den Wettbewerb zwischen den indirekten Immobilienanlagen um den Erwerb von Unternehmensimmobilien. Eine solche Ungerechtigkeit ist verfassungsrechtlich nicht in Ordnung.?, sagt Hauptgeschäftsführer und Sprecher des VGF Eric Romba. ?Der erwünschte Effekt zusätzlicher Steuereinnahmen würde durch eine Einbeziehung geschlossener Fonds in den Anwendungsbereich der Exit Tax sogar verstärkt werden. Genauso wie die offenen dienen geschlossene Immobilienfonds einem breiten Spektrum privater und institutioneller Anleger als Vermögensanlage. Eine Exit Tax, die geschlossene Fonds ausklammert, benachteiligt im Endeffekt auch diese Anleger?, so Romba weiter.
Die Stellungnahme des VGF zum Referentenentwurf vom 25.09.2006 finden Sie hier.
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