VERBAND GESCHLOSSENE FONDS e.V.

 

01.02.2008

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

anbei senden wir Ihnen die neue Ausgabe des VGF-Newsletters. Mit dem Newsletter informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen über folgende Themenbereiche: 


 
1. In eigener Sache


2. Politik Deutschland


3. Politik Europa


4. Rechtsprechung


5. Sonstiges

 

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen.
 


Eric Romba
Rechtsanwalt
Hauptgeschäftsführer VGF

 

 

 

1. IN EIGENER SACHE

 

 

Save the date: Neue VGF Kompetenztage im Jahr 2008

 

Der VGF bietet 2008 fünf neue Kompetenztage an und baut sein Informationsangebot für die Branche damit weiter aus. Die folgenden Veranstaltungen stehen Vertretern aus den Mitgliedsunternehmen des Verbandes ebenso offen wie anderen Teilnehmern des Marktes:

 

  • 1. - 2. April: Kompetenztag Basiswissen geschlossene Fonds, Berlin
  • 18. April: Kompetenztag Zweitmarkt, Berlin
  • 29. Mai: VGF Kompetenztag Krisenkommunikation, Berlin
  • 4. September: Kompetenztag Datenverarbeitung / EDV, Berlin
  • 16. Oktober: Kompetenztag Personalentwicklung /Aus- und Weiterbildung, Berlin

 

Die jeweils aktuellen Programme, Kosten und Anmeldeformulare sind in Kürze unter www.vgf-online.de/Veranstaltungen abrufbar. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.

 

Fragen zu den Veranstaltungen beantworten Ihnen gerne Frau Jancke-Souhr (Jancke-Souhraetvgf-online.de oder Tel.: 030/ 31 80 49 07) oder Frau Hantsch (Hantschaetvgf-online.de oder Tel.: 030/ 318049 00). 

 

 

 

2. POLITIK DEUTSCHLAND

 

 

 

Erbschaftsteuer - Auslaufen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich ab dem 1. Januar 2008

 
Obwohl das Doppelbesteuerungsabkommen der Erbschaftssteuer zwischen  Österreich und Deutschland ab dem 1. Januar 2008 entsprechend Artikel 12 Abs. 2 des Abkommens ausgelaufen ist, müssen österreichische Erben nicht befürchten, zwischen dem 1. Januar und dem 31. Juli 2008 mit einer Doppelbesteuerung belastet zu werden.  Das deutsche Finanzministerium hat den Abschluss eines bis zum Jahresbeginn rückwirkend geltenden Sonderabkommens zum Schutz vor Doppelbesteuerung zugesagt. Das Abkommen wird voraussichtlich in der 2. Januarwoche vorgelegt werden. Damit ist eine Doppelbesteuerung in allen Fällen ausgeschlossen.

 

 

 

3. RECHTSPRECHUNG

 

 

 

BVerfG: Anlegerschutzkanzlei TILP Rechtsanwälte obsiegt vollständig vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Finanzdienstleister AWD

 

Nach Auffassung des BVerfG ist die ?wahrheitsgemäße Information, jemand sei in eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung involviert, nicht ehrenrührig?. Das Urteil der 3. Kammer des ersten Senats liegt einem Rechtsstreit zwischen der Kanzlei ?TILP Rechtsanwälte? und dem ?AWD? zugrunde. ?TILP Rechtsanwälte? hatte auf ihrer Homepage eine so genannte Gegnerliste eingestellt, auf der zu sehen war, gegen welche Unternehmen und Personen die Kanzlei tätig war. Das gegnerische Unternehmen sah sich hierdurch in seiner vom Persönlichkeitsrecht umfassten Geschäftsehre verletzt, auch wenn es sich bei der entsprechenden Mitteilung tatsächlich um wahre Tatsachen handele. Dieser Auffassung gab der Senat einstimmig nicht statt. Nach dessen Ansicht, sei das Betreiben einer Gegnerliste als Werbemittel einer Kanzlei legitim, soweit die Berufsausübungsfreiheit des Betroffenen nach Art. 12 Abs. 1 GG nicht in unzulässiger Weise beschränkt wird. Schließlich sei es gerade Zweck einer Kanzlei Mandanten zu Lasten der Konkurrenten zu gewinnen.
Das Urteil des BVerfG ist das Ergebnis eines jahrelangen Rechtstreits gegen TILP Rechtsanwälte, aus dem der AWD zunächst vor dem Landgericht Berlin, dem Kammergericht Berlin und sogar vor dem Bundesgerichtshof anders als in der Entscheidung des BVerfG erfolgreich war. Auch die überwiegende Meinung in der berufsrechtlichen Literatur vertrat die restriktive Auffassung der Zivilgerichte.


(BVerfG, Az. 1 BvR 1625/06)

 

 

BFH: Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen bei Verschärfung der Rechtslage

 
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. September 2007 hat der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Vertrauensschutz, wenn sich die Rechtsprechung verschärft oder von der allgemein ausgeübten Verwaltungspraxis abweicht, soweit der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage Dispositionen getroffen hat. Soweit die Verwaltung den Vertrauensschutz nicht durch Übergangsregelungen berücksichtigt hat, muss ihm das Finanzamt durch Einzelmaßnahmen i.S.d. § 163 AO Rechnung tragen. Allerdings kann aus einem schlichten Unterlassen der Verwaltung nicht von einer gesicherten Rechtsauffassung ausgegangen werden.
Der Beschluss liegt der Klage eines Facharztes für plastische Chirurgie vor dem FG Münster zugrunde, in dem sich der Kläger gegen die Festsetzung der Umsatzbesteuerung von Schönheitsoperationen durch das Finanzamt wendete. Noch vor Bekanntwerden des Urteils des EuGH vom 14. September 2000 habe die Finanzverwaltung Umsatzsteuerfestsetzungen nicht in Erwägung gezogen. Auch nach dem Ergehen des EuGH ? Urteils habe die Finanzverwaltung weder  Stellung zur Umsatzbesteuerung genommen noch bei einer nachfolgenden Betriebsprüfung Beanstandungen erhoben. Der Kläger hatte im Vertrauen auf die Steuerbefreiung von Schönheitsoperationen keine Umsatzsteuer erhoben und daher könne diese nun auch nicht mehr nachgefordert werden. Im Vorgriff auf die dann zu erwartende Umsatzsteuerfestsetzung im April 2005 hatte der Kläger schon im März 2005 eine abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO beantragt, welche vom Finanzamt abgelehnt wurde. Gegen diesen Bescheid richtete sich die Klage.


(BFH, Beschluß vom 26. 09. 2007, VB 8/06)

 

 

 

4. Sonstiges

  


 
Internationaler Zweitmarktgipfel: Zweitmarkt Lebensversicherung

 

Am 19. und 20. Februar 2008 veranstaltet der BVZL (Bundesverband Zweitmarkt Lebensversicherung) in Frankfurt am Main einen internationalen Zweitmarktgipfel unter dem Vorsitz von Ludwig Riepel (Axel Springer FinanzenGmbH) und Thorsten Weinelt (UniCredit Merkets & Investment Banking). Im Fokus des Gipfels stehen Fragen der Entwicklung, Perspektiven und Trends des deutschen, britischen und amerikanischen Zweitmarkts.


Programm und Anmeldung unter: 0 61 96/47 22 ? 700

 

 


Kongressmesse: ?Urban Solutions Berlin?

 

Im Rahmen der Baufachmesse ?Bautec? in Berlin hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Kongressmesse ?Urban Solutions Berlin? als unterstützendes  Diskussions- und Präsentationsforum ins Leben gerufen.
Vom 21.-22. Februar 2008 sind die Städte und Ballungsräume Mittelpunkt der bau- und immobilienwirtschaftlichen Zukunftsthemen, die eine Aussicht auf die Zukunftsmärkte für Bauen und Wohnen bieten.
Programm und Anmeldung unter:
http://www1.messe-berlin.de/vip8_1/website/MesseBerlin/htdocs/www.bautec.com/de/Messeinfos/Urban_Solutions_Berlin/index.html

 

 

 

Neuerscheinung: Gesetzeskommentar Verkaufsprospektgesetz

 

Erstmalig erscheint ein Gesetzeskommentar zum Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG). Neben dem VerkProspG kommentiert das Werk umfassend die Vermögensanlagenprospektverordnung (VermVerkProspV), die §§ 44ff. Börsengesetz, das Richterrecht zur zivilrechtlichen Prospekthaftung und das Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG).
Der Gesetzeskommentar soll Rechtssicherheit und vor allem ?übersicht über die Prospektpflicht u.a. der geschlossenen Fonds vor dem Hintergrund des neu geregelten Gestattungsverfahrens bei der BaFin bieten.

Das Bestellformular finden Sie hier


Impressum

 

Herausgeber:
VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.
Georgenstr. 24
10117 Berlin
Tel.: 030/31804900
Fax.: 030/32301979
www.vgf-online.de
kontakt@vgf-online.de

 

V.i.S.d.P: RA Eric Romba, Hauptgeschäftsführer VGF

 

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© VGF Verband Geschlossene Fonds, 2008

 

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