31. Mai 2006
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
anbei ist der neue VGF-Newsletter. Mit dem Newsletter wollen wir Sie in regelmäßigen Abständen über folgende Themenbereiche informieren:
1. Politik Deutschland
2. Politik Europa
3. Rechtsprechung
4. Geschlossene Fonds: Zahlen, Daten, Fakten
5. Sonstiges
Aktueller Hinweis: Der VGF führt am 21. Juni 2006 in Berlin eine Sonderveranstaltung zum Thema Mifid durch. Der Ort, Programm etc. wird in Kürze per eMail und auf der Website des Verbandes (www.vgf-online.de) bekannt gegeben.
Viel Freude beim Lesen und eine erfolgreiche Zeit.
Eric Romba
Rechtsanwalt
Hauptgeschäftsführer VGF
POLITIK DEUTSCHLAND:
VVG-Reform ? VGF befürwortet Hinweispflicht auf Lebensversicherungs-zweitmarkt
Aktuell steht die Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zur Debatte. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser enthält u. a. umfangreiche Neuregelungen zu Lebensversicherungsverträgen. Zur Erhöhung der Transparenz und zur Stärkung der Rechte der Versicherungsnehmer sind zudem die Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten für Versicherer erheblich erweitert worden. Eine Pflicht des Versicherers den Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss auf die Möglichkeit des Verkaufs von Lebensversicherungsverträgen hinzuweisen, sieht der Entwurf dagegen nicht vor.
Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen und LV-Fonds hat sich mittlerweile etabliert. Dennoch war bisher nur wenigen Versicherungsnehmern bekannt, das ein Verkauf einer Lebensversicherung in der Regel wirtschaftlich günstiger ist, als deren Kündigung. Umfragen zufolge wissen dies nur etwa 7 % der Bevölkerung. Der VGF fordert im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum VVG die obligatorische Hinweispflicht auf einen Zweitmarkt für Lebensversicherungen zur besseren Information der Versicherungsnehmer. Der VGF unterstützt hierbei die Position des Bundesverbands Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. (BVZL).
Referentenentwurf zur GmbH-Reform
Anfang der Woche hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vorgelegt.
Ziel der Änderung ist es, die GmbH für den Mittelstand, insbesondere für den Dienstleistungssektor, attraktiver zu machen. Dazu sollen laut des Referentenentwurfes die Voraussetzung zur GmbH-Gründung vereinfacht werden: Das Mindeststammkapital wird von 25.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt. Das Eintragungsverfahren wird beschleunigt. Es ist möglich, den Verwaltungssitz der GmbH im Ausland zu wählen. Um Missbräuchen vorzubeugen, gilt nur derjenige als Gesellschafter, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. Damit können Geschäftspartner der GmbH lückenlos und einfach nachvollziehen, wer hinter der Gesellschaft steht. Außerdem erhält «Cash-Pooling» ? ein Instrument zum Liquiditätsausgleich zwischen Unternehmensteilen im Konzern ? eine gesetzliche Grundlage.
POLITIK EUROPA:
Die Diskussion zur Mifid
Die Richtlinie über die Märkte der Finanzdienstleistungen (Mifid) ist ein wesentlicher Baustein des Financial Service Action Plan (FSAP) der Europäischen Union. Ziel des FSAP ist die Harmonisierung der Finanz- und Wertpapiermärkte innerhalb der EU.
Nach dem Wortlaut der Richtlinie sollen zukünftig Anteile an Personengesellschaften, die an einem Kapitalmarkt gehandelt werden können, als Wertpapiere zu qualifizieren sein. Als Konsequenz könnte Kapitalmarktrecht wie z.B. das Kreditwesengesetz (KWG), Börsengesetz (BörsG) oder Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf geschlossene Fonds anwendbar sein.
Die Richtlinie ist bis zum 31.01.2007 in nationales Recht umzusetzen; die Regelungen sollen ab 01.11.2007 angewandt werden. Nach Informationen des Verbandes soll im Herbst 2006 ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorliegen. Der VGF unterstützt das BMF und die BaFin im Rahmen des Umsetzungsvorhabens.
Die Richtlinientexte und Arbeitsdokumente finden Sie unter folgendem Verweis.
Die aktuelle Pressemitteilung des VGF zur Mifid finden Sie hier.
Der VGF ist seit längerer Zeit mit dem Thema befasst. Um dieses Thema ausführlich zu behandeln, wird der Verband am 21. Juni 2006 eine Sonderveranstaltung in Berlin durchführen. Der Veranstaltungsort, das Programm etc. wird noch separat durch ein Mailing sowie auf der Websites des VGF (www.vgf-online.de) bekannt gegeben.
Änderung des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Österreich
Ende März wurde zwischen der Schweiz und Österreich ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Januar 1974 unterzeichnet. Wichtigste Änderungen sind dabei die Quellensteuerbefreiung von Lizenzgebühren, der Aufschub der Besteuerung von nicht realisierten Kapitalgewinnen beim Wegzug aus Österreich, die erweiterte Amtshilfe bei Steuerbetrug und bei Holdinggesellschaften.
RECHTSPRECHUNG:
Gerichte untersagen Kapitalanlegeranwälten das gezielte Ansprechen von Investoren
Nach einem Urteil des OLG München ist das Verteilen von Werbeflyern einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei im Foyer eines Hotelkonferenzraums, in dem die Gesellschafterversammlung eines in die Krise geratenen Fonds stattfindet, unzulässig. In dem Flyer deutete die Kanzlei Wege an, wie die Anleger unter anwaltlicher Inanspruchnahme ihr in den Fonds eingebrachtes Investment zurückerstattet bekämen. Nach Auffassung des Gerichts besteht bei einen so umworbenen Anleger die Gefahr, sich in seiner Not nicht mehr frei für einen Anwalt entscheiden zu können (OLG München, Az 29 W 2745/05).
Als ebenso unzulässig hat das KG Berlin die von einer Anwaltskanzlei auf ihrer Homepage aufgeführte Liste von Unternehmen, ?gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit?, angesehen. Ohne nähere Hintergrundinformationen zu den einzelnen gegen die genannten Unternehmen geführten Streitigkeiten ist eine solche Auflistung nach Ansicht der Berliner Richter nicht haltbar. Das ?unternehmerische Persönlichkeitsrecht? überwiege insofern das wirtschaftliche Interesse der Kanzlei an der Gewinnung neuer Mandate (KG Berlin, Az 9 U 21/04).
BGH: Beweiserleichterungen für Käufer von Schrottimmobilien
Verbrauchern, die zur Finanzierung von Eigentumswohnungen oder Beteiligungen an Immobilienfonds nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen, hat der Elfte Senat des BGH Beweiserleichterungen zugestanden. Unter Berücksichtigung eines Urteils des EuGH gehen die Karlsruher Richter im Falle eines institutionalisierten Zusammenwirkens der Kredit gebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objektes von einer widerlegbaren Vermutung einer arglistigen Täuschung aus (BGH vom 16.05.2006, Az. XI ZR 6/04).
Das Urteil finden Sie unter folgendem Verweis.
VGF-Standpunkt: Geschlossene Immobilienfonds sind zur Altersvorsorge geeignet!
In den vergangenen Tagen hat ein Urteil des OLG Düsseldorf (30.03.2006, AZ. I-6 U 84/05) bei Vertrieben geschlossener Fonds für Unruhe gesorgt. Der einschlägigen Fachpresse zufolge soll aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf hervorgehen, dass geschlossene Immobilienfonds grundsätzlich nicht für die Altersvorsorge geeignet seien. Die Presse berichtet weiter, das Gericht habe die Aussage damit begründet, es fehle geschlossenen Immobilienfonds an einer gesicherten Renditeaussicht. Zudem bestünde eine allenfalls geringe Fungibilität.
Den Standpunkt finden Sie hier.
GESCHLOSSENE FONDS ZAHLEN, DATEN UND FAKTEN:
Rückläufiger Umsatz um 25 % bei geschlossenen Fonds im Ersten Quartal 2006
Gegenüber einem im ersten Quartal 2005 platzierten Eigenkapital in Höhe von 2,3 Mrd. Euro konnten die Anbieter geschlossener Fonds nach Angaben des Fondsanalysten Stefan Loipfinger im ersten Quartal des laufenden Jahres lediglich ein Anlagekapital von rund 1,8 Mrd. Euro einsammeln. Dies entspricht einem Umsatzrückgang von ca. 25 %.
Gewinner im ersten Quartal waren die geschlossenen Immobilienfonds, auf die etwa die Hälfte des Gesamtmarktumsatzes fiel. Im Vorjahresquartal lag der Marktanteil für geschlossene Immobilienfonds bei lediglich 30 %.
Nach zwei äußerst erfolgreichen Jahren verzeichneten dagegen Schiffsbeteiligungen im ersten Quartal 2006 einen deutlichen Umsatzrückgang. So lag das im ersten Quartal 2006 eingesammelte Kapital bei nur etwa einer viertel Milliarde Euro. Im ersten Quartal 2005 konnten noch ca. 770 Milliarden Euro eingesammelt werden (Quelle: www.loipfinger.de).
SONSTIGES:
Eröffnung der Geschäftsstelle
Am 1. Juni 2006 feiert der VGF die Eröffnung seiner neuen Geschäftsstelle (Georgenstraße 24, in Berlin-Mitte). Ab 18.00 Uhr treffen sich Persönlichkeiten aus Politik, Branche und Medien bei Fingerfood und Drinks.
Impressum
Herausgeber:
VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.
Georgenstr. 24
10117 Berlin
Tel.: 030/31804900
Fax.: 030/32301979
www.vgf-online.de
kontakt
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V.i.S.d.P:
RA Eric Romba, Hauptgeschäftsführer VGF
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