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Qualitätsmerkmal VGF Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im VGF steht in erster Linie Banken und Emissionshäusern offen. Aufgenommen werden juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

  1. mindestens 3 Jahre Marktpräsenz oder
  2. alternativ bei Neugründungen: Nachweis von entsprechender Managementerfahrung durch frühere leitende Tätigkeit in einem anderen Emissionshaus.
  3. Die Mitglieder verpflichten sich, jedes Jahr eine  Leistungsbilanz nach den VGF-Leitlinien zu erstellen,
  4. ein IDW-S4-Gutachten für jeden öffentlich angebotenen Fonds anzufertigen und
  5. an der VGF Erhebung zu Branchenzahlen für geschlossene Fonds teilzunehmen.

Zudem ist die VGF Mitgliedschaft mit dem Anschluss an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. verknüpft. Informationen zur Ombudsstelle und zum Ombudsverfahren finden Sie unter  www.ombudsstelle-gfonds.de.

 

Der Antrag auf Aufnahme in den VGF kann jederzeit gestellt werden und muss vom Vorstand positiv beschieden werden.

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 25.000 Euro.

 

 



Fragen zur Mitgliedschaft?

Für weitere Fragen zur Mitgliedschaft im VGF stehen wir Ihnen unter

 kontaktaetvgf-online.de gerne zur Verfügung.

 

Für Fragen zum Beitritt zum Verein Ombudsstelle wenden Sie sich an

 infoaetombudsstelle-gfonds.de.
 


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