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PRESSEMITTEILUNG

Jetzt wird es ernst: ECON-Ausschuss stimmt ein Jahr nach Veröffentlichung über AIFM-Richtlinienentwurf ab

VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. | Nr. 06/2010
Zeichenzahl: 2.296 inkl. Leerzeichen


(Brüssel, den 18.05.2010) Am 17.05.2010 hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments über die AIFM-Richtlinie abgestimmt. Die Ergebnisse der Abstimmung reichen von einer größeren Proportionalität in den Einzelanforderungen bis hin zu Teilausnahmen für einzelne Geschäftsmodelle. Damit liegt erstmals nach vielen nicht-öffentlichen Entwürfen und Kompromissen eine in einem parlamentarischen Verfahren gebilligte Auffassung zur Richtlinie vor.


Der Verband sieht sich damit in seiner Erwartung bestätigt, dass sich die Regulierungsbestrebungen trotz harscher Kritik keinesfalls wieder in Luft auflösen werden. Klar geworden ist aber auch, dass unterschiedlichste Anlagemodelle nicht willkürlich gleich behandelt werden dürfen. Eine proportionalere Ausgestaltung der Einzelregelungen war nicht nur wünschenswert, sondern zwingend erforderlich, ist aber in Bezug auf deutsche geschlossene Fonds leider in Ansätzen stecken geblieben.


Die gestern beschlossenen Teilausnahmen für bestimmte Geschäftsmodelle wie Immobilienfonds bewertet der Verband daher grundsätzlich positiv. Für diese Investments soll – anders als bei Fonds, die in Wertpapiere investieren – zum Beispiel keine Depotbankpflicht gelten. Damit wird den Besonderheiten bestimmter Fondstrukturen zwar Rechnung getragen, es bleibt jedoch für alle anderen Typen geschlossener Fonds (Schiffe, erneuerbare Energien etc.) bei der Pflicht zur Einrichtung einer Verwahrstelle.


Trotz der Fortschritte in den Beratungen gibt es aus Sicht des VGF auch weiterhin Anlass zu Kritik. Denn noch immer berücksichtigt die Richtlinie die Bedürfnisse deutscher geschlossener Fonds nicht. Als Sachwertinvestitionen lösen sie keine systemischen Risiken aus, sollen aber dennoch so behandelt werden wie hochspekulative Hedgefonds. Zweitens können sie als rein nationale Anlageform in Deutschland nicht von einem EU-Binnenmarkt profitieren – einen EU-Pass für das Privatkundengeschäft geschlossener Fonds wird es nach derzeitigem Stand nicht geben.


Ebenfalls kritisch zu sehen sind die fehlenden Bestandsschutzregeln für heute existierende Fonds. Diese haben zum Zeitpunkt ihrer Konzeption und ihres Vertriebs an Anleger die Kosten einer AIFM-Regulierung nicht einkalkulieren können.

 


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Derzeit vertritt der VGF 48 Mitgliedsunternehmen, die zusammen ein Investitionsvolumen von rund 134 Mrd. Euro verwalten. Bezogen auf den Gesamtmarkt in Deutschland mit einem verwalteten Fondsvolumen von 164 Mrd. Euro repräsentiert der VGF damit mehr als 80 Prozent des Marktes geschlossener Fonds.

Im Jahr 2009 haben die Mitglieder des Verbands Fonds mit einem Volumen von rund 6,4 Mrd. Euro aufgelegt. Bezogen auf das Gesamtemissionsvolumen im Jahr 2009 von 9,4 Mrd. Euro entspricht dies einem Anteil von rund 70 Prozent.

 

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