Verband geschlossene Fonds
NEWSLETTER

VGF Newsletter Nr. 3 vom 25. Juni 2009


Editorial

1. In eigener Sache

  • Rückblick I: VGF-Kompetenztag Leistungsbilanzen am 9. Juni in Berlin
  • Rückblick II: VGF-Sommerempfang 2009
  • Rückblick III: VGF vs. Fondstelegramm bei der 10. 5x5-km-Teamstaffel in Berlin


2. Politik Deutschland

  • Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum „Grauen Kapitalmarkt“ am 01.07.09
  • Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Regulierung des Grauen Kapitalmarkts
  • Bundesregierung äußert sich zu AIFM und PRIPs
  • Bundesregierung äußert sich zu den Auswirkungen des REIT-Gesetzes auf die Immobilienmärkte in Deutschland


3. Politik Europa

  • Richtlinienentwurf zu AIFM erfasst auch geschlossene Fonds
  • Kommission will Anlegerschutz bei Kleinanlageprodukten verbessern
  • Europa hat gewählt
  • Schärfere Finanzaufsicht


4. Rechtsprechung

  • BGH zu Anforderungen an die Gestaltung von Widerrufsbelehrungen


5. Veranstaltungen

  • Veranstaltungshinweis: FORUM Seminar


Impressum

Editorial

Es wird Sommer in Berlin. In „normalen“ Jahren heißt das: Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause Ende Juni ist Empfangssaison. Verbände und Institutionen laden zu Gesprächen und kulinarischen Genüssen auf den vielen Terrassen Berlins. So auch dieses Jahr und so auch der VGF, wie Sie im Kapitel In eigener Sache lesen können. Dort auch Erhellendes über die sportlichen Aktivitäten, mit denen die Geschäftsstelle dem drohenden Sommerspeck entgegenwirkt.

 

Nun ist 2009 kein „normales“ Jahr, sondern ein Wahljahr. Das heißt vor allem: noch mehr Empfänge als sonst. Es heißt aber auch: Die Parteien rüsten sich. Vor allem mit Argumenten. Vor diesem Hintergrund ist wohl auch die für den 1. Juli angesetzte Anhörung des Finanzausschusses zum „Grauen Kapitalmarkt“ zu sehen. 18 Sachverständige in zwei Stunden – das wird viel Stoff für den Wahlkampf bringen. Dazu mehr in Politik Deutschland.

 

Europa hat schon gewählt. Das konservative Lager hat dabei deutlichen Zuspruch erhalten und wird die Geschicke der kommenden europäischen Finanzmarktregulierung daher wohl maßgeblich mitbestimmen. Über die jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich informieren wir wie immer unter der Rubrik Politik Europa. Bleibt zu hoffen, dass es dem EU-Parlament in der nun kommenden Legislatur besser gelingt, die europäische Bevölkerung für Europa zu interessieren. Dann sinkt die Wahlbeteiligung nach den ernüchternden 43 Prozent in diesem Jahr vielleicht nicht noch weiter.

 

Sie sehen, es wird ein spannender Sommer. Nicht nur in Berlin, sondern auch in Europa. Wir wünschen Ihnen daher einmal mehr eine interessante Lektüre mit dem neuen VGF-Newsletter.

 

Eric Romba,

Hauptgeschäftsführer VGF



1. In eigener Sache

Rückblick I: VGF-Kompetenztag Leistungsbilanzen am 9. Juni in Berlin
Vor rund zwei Jahren hat der VGF die für seine Mitglieder verbindlichen Leitlinien zur Erstellung von Leistungsbilanzen veröffentlicht. Das nahm der Verband zum Anlass, um mit Experten wie Stefan Löwer (Cash & GUB), Dr. Reiff (Deloitte & Touche), Holger Leppin (Fondsmedia), Holger Römer (Dr. Peters) und Birgitt Bär (BIT Treuhand) kritisch Bilanz zu ziehen und die künftige Entwicklung des Themas zu diskutieren. Es ging dabei unter anderem um den Nutzwert von Leistungsbilanzen für Vertriebe und Anleger und die besonderen Anforderungen an den Leistungsnachweis in Krisenzeiten. Dabei hat die differenzierte Sicht von Analysten, Journalisten, Wirtschaftsprüfern, Emissionshäusern und Vertrieben einige neue Denkanstöße für eine mögliche Weiterentwicklung der Leitlinien zu Tage gefördert. So war etwa die einheitliche Darstellung von „Ergebnissen im Überblick“, analog zu „Angebot im Überblick“ in den Prospekten geschlossener Fonds ein Thema. Weitere Impulse betrafen die Einführung eines Soll-Ist-Vergleiches für die Mittelverwendung und eine eigene Vollständigkeitserklärung für die Leistungsbilanz. Der Verband wird sich in seinen Arbeitskreisen mit diesen Impulsen beschäftigen und über mögliche Weiterentwicklungen der Leitlinien für Leistungsbilanzen informieren.




Rückblick II: VGF-Sommerempfang 2009
Zum dritten Mal hatte der VGF am 16. Juni zu seinem jährlichen Sommerempfang ins Haus der Commerzbank am Pariser Platz in Berlin geladen. Die knapp 80 geladenen Gäste aus dem Kreis der VGF-Mitglieder, dem deutschen Bundestag, den Bundesministerien und befreundeten Verbänden nutzten den Abend einmal mehr für anregende Gespräche und fachliche Diskussionen. Impulsgeber dafür war der Vortrag von Hauptredner General a.D. Dr. Klaus Reinhardt zum Thema „Führen in Zeiten der Krise“. Dr. Reinhardt zeigte beeindruckend lebendig und anhand vieler persönlicher Anekdoten die große Bedeutung von persönlicher Integrität und Verantwortungsbewusstsein für erfolgreiche Führung in Krisensituationen.




Rückblick III: VGF vs. Fondstelegramm bei der 10. 5x5-km-Teamstaffel in Berlin
Es war eine ungewöhnliche Aktion: Per Editorial forderte Fondstelegramm-Chefredakteur Dr. Tilman Welther im Dezember 2008 den VGF zum sportlichen Wettkampf heraus. Schauplatz sollte einer der größten Lauf-Events Deutschlands werden, die 5x5-km-Teamstaffel in Berlin. Selbstverständlich hat der VGF die Herausforderung angenommen und sich dem Wettkampf am 10. Juni im Berliner Tiergarten mit einem Team starker Läufer gestellt. Mit dabei Jens Freudenberg von Hannover Leasing, Michael Kohl von CommerzReal, Norman Ruchholtz von Riedel & Cie. sowie Rainer Dauner und Gero Gosslar aus der VGF-Geschäftsstelle. Das Fondstelegramm schickte Karl und René Schneider zusammen mit Alexander Endlweber, Harald Müller-Delius und Tilman Welther persönlich ins Rennen.
Und es zeigte sich: Geschlossene Fonds sind wohl doch die besseren Dauerläufer. Mit 1 Stunde, 59 Minuten und 38 Sekunden war das VGF-Team „Verdammt Gute Fersen“ knapp drei Minuten schneller als das Fondstelegramm-Team (Team Welther) mit 2 Stunden, 2 Minuten und 13 Sekunden.
Dabei war es zunächst nicht ganz leicht, die Ergebnisse der Teams miteinander zu vergleichen. Denn unter http://www.scc-events.com/events/teamstaffel/2009/ergebnisse.php war das Team Welther als Damen-Team gelistet. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …




2. Politik Deutschland

Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum „Grauen Kapitalmarkt“ am 01.07.09
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat für den 01.07.2009 eine öffentliche Anhörung zum Thema „Grauer Kapitalmarkt“ angesetzt. Geladen sind insgesamt 18 Sachverständige, darunter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Verbraucherzentrale Bundesverband und der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.

 

Der Verband wird in Vorbereitung der Anhörung bis zum 26.06. eine Stellungnahme zum Thema abgeben und diese zeitgleich auch auf seiner Internetseite veröffentlichen.

  

Wie üblich hat der Finanzsausschuss vorab auf die Vorbereitung eines Fragenkatalogs an die Sachverständigen verzichtet. Bei der hohen Zahl der geladenen Experten und einer auf zwei Stunden beschränkten Dauer ist daher nicht mit der detaillierten Bearbeitung einzelner Fragestellungen zu rechnen.

 

Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Regulierung des Grauen Kapitalmarkts
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 17.06.2009 einen Antrag zum Grauen Kapitalmarkt an den Bundestag gerichtet (BT-Drs. 16/13402). Die Beschlussfassung fordert die Bundesregierung zu einem umfangreichen politischen Engagement hinsichtlich der Regulierung dieses Marktes auf. Auch geschlossene Fonds werden explizit benannt.

 

Die Antragsteller verlangen eine gesetzliche Grundlage für die Angleichung des Anlegerschutzniveaus auf jenes mit anderen bereits regulierten Finanzprodukten. Konkret werden dazu fünf Kernforderungen formuliert:

 

  • Das WpHG soll weiterentwickelt werden, um so ein „ganzheitliches Kapitalanlagerecht“ zu erreichen. Die Regulierung sollte produkt- und vertriebsbezogen sein. So solle auch der Vertrieb Mindeststandards wie beispielsweise eine ausreichende Qualifizierung und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen.
  • Eine effektive Kontrolle der gesetzlichen Anforderungen soll durch eine stärkere Kompetenz der BaFin gewährleistet werden. Das umfasst neben einer materiellen Prospektprüfung auch die Einführung der Wohlverhaltenspflichten nach §§ 31 ff. WpHG sowie die Aufstockung der personellen Ressourcen der Behörde.
  • Die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen soll durch eine Ausweitung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) und die Schaffung von Beweiserleichterungen zugunsten des Anlegers verbessert werden.
  • Die Einrichtung von Fachwissen-Spezialkammern bei den Landgerichten und Schwerpunktstaatsanwaltschaften soll dazu führen, dass die Justiz den gestiegenen Anforderungen qualitativ und personell gerecht werden kann.
  • Die finanzielle Allgemeinbildung der Bürgerinnen und Bürger muss gestärkt werden und sollte bereits in Schulfächern wie Gemeinschafts- oder Gesellschaftskunde zu einem besseren Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge führen.

 

Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. sieht deutliche Übereinstimmungen zu den Vorstellungen hinsichtlich einer Regulierung geschlossener Fonds wie sie der Verband bereits im Frühjahr 2009 formuliert hat. Das sogenannte Eckpunktepapier zur Regulierung geschlossener Fonds zielt ebenso auf höheren Anlegerschutz durch qualitativ hochwertige Produkte und professionelle Marktakteure, zu denen auch der Vertrieb gezählt wird.

 

Bundesregierung äußert sich zu AIFM und PRIPs

Die FDP-Fraktion hat in einer Kleinen Anfrage vom 13. Mai 2009 (BT-Drucks. 16/13004) die Bundesregierung zu den Ende April 2009 veröffentlichten europäischen Regulierungsinitiativen zu Alternativen Investmentfonds Manager (AIFM) und zu Packaged Retail Investment Products (PRIPs) befragt. Das zuständige Bundesfinanzministerium stimmt beiden Verfahren grundsätzlich zu. Der Richtlinienentwurf zu AIFM sei die logische Konsequenz der Londoner G-20-Beschlüsse vom 2. April 2009. Deutschland habe im Übrigen seit Jahren einen europäischen Rechtsrahmen für alternative Investmentfonds, u. a. für Hedge-Fonds und Private-Equity-Fonds gefordert. Die Bundesregierung befürwortet den von der Kommission gewählten horizontalen Ansatz, der beim Manager ansetzt, soweit dadurch ebenso sämtliche Risiken erfasst werden, wie es bei der Regulierung des Produkts selbst der Falle wäre. Zu den Auswirkungen auf offene Immobilien- und Spezialfonds äußert sich das BMF nur vage. Der frühe Stand des Verfahrens ließe keine umfassende Beurteilung zu. Mangels einer sonst üblichen Beteiligung der EU-Mitgliedsländer rechnet die Bundesregierung noch mit umfangreichen Änderungsmaßnahmen.

 

Die Mitteilung der Kommission zu PRIPs wertet die Bundesregierung ebenso als ersten Schritt zu einem einheitlichen europäischen Regelungsrahmen. So werde der Anlegerschutz durch bessere Anlegerinformationen zum Produkt und den enthaltenen Kosten klar verbessert. Das BMF unterstützt die Schaffung gleicher Spielregeln für gleiche Produkte. Der entsprechende Rechtsrahmen für tatsächliche vergleichbare Produkte müsse jedoch noch erarbeitet werden.

 

Über die Fragen der FDP-Fraktion hinaus bestehen für die Anbieter geschlossener Fonds noch weitere massive Unklarheiten beim AIFM-Richtlinienentwurf, die dringend einer Klärung bedürfen. Der VGF steht hierzu im aktiven Dialog mit Brüssel und Berlin.

 

Bundesregierung äußert sich zu den Auswirkungen des REIT-Gesetzes auf die Immobilienmärkte in Deutschland

Die Linke hat in einer Kleinen Anfrage vom 06.08.2008 die Bundesregierung zu den Auswirkungen des REIT-Gesetzes auf die Immobilienmärkte in Deutschland befragt. Punkt 11 bezog sich dabei auf die Frage, wie die Bundesregierung in den Medien zahlreich publizierte Einschätzungen beurteilt, nach denen die Einführung von REITs in der Bundesrepublik Deutschland ein weitgehender Misserfolg gewesen sei. In ihrer Antwort vom 06.02.2009 (BT-Drucks. 16/11869) räumt die Bundesregierung ein, dass der Durchbruch deutscher REITs als Anlageform bislang noch nicht geglückt sei. Dies beruhe jedoch nicht auf strukturellen Defiziten des deutschen REIT, sondern sei auf der schwierigen Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte in den vergangenen 18 Monaten zurückzuführen. Die Bundesregierung sei weiterhin der Auffassung, dass REITs ein notwendiges und sinnvolles Anlageinstrument sind.



3. Politik Europa

Richtlinienentwurf zu AIFM erfasst auch geschlossene Fonds
Der EU-Richtlinienentwurf zu Alternativen Investmentfonds Managern (AIFM) hat der Regulierungsdebatte eine neue Dimension verliehen. Bisher waren in der Debatte um die Regulierung der europäischen Finanzmärkte stets Private-Equity- und Hedge-Fonds im Vordergrund. Mit der Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs steht nun aber fest, dass der Anwendungsbereich deutlich weiter ist  – und auch geschlossene Fonds in Form von KG-Modellen betrifft.

 

Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. unterstützt die politischen Bestrebungen, einen einheitlichen Rechtsrahmen für bisher ungeregelte Kapitalmarktprodukte und -akteure. Hierzu hatte der Verband bereits Anfang des Jahres seine sogenannten Eckpunkte zur Regulierung geschlossener Fonds veröffentlicht. Teile des europäischen Vorschlags stehen in der Tendenz im Einklang hierzu. Dies gilt insbesondere dort, wo durch höhere Professionalität des Managers eine gesteigerte Qualität des Produkts erreicht werden kann.

 

Einige Anforderungen der Richtlinie passen jedoch erkennbar nicht auf das Geschäftsmodell geschlossener Fonds. Erkennbar wird, dass die Verfasser der Richtlinie vornehmlich aus der Welt offener Fonds stammen. So sieht der Entwurf beispielsweise eine jährliche Bewertung der Assets vor. Für geschlossene Immobilienfonds beispielsweise stellt sich die Frage, ob dies sinnvoll ist. Denn deren Konzeption sieht in der Regel eine Veräußerung des Objektes aus steuerlichen Gründen erst im zehnten Jahr der Bewirtschaftung vor, um die Gewinne steuerfrei vereinnahmen zu können. Die Kosten einer verpflichtenden jährlichen Bewertung gehen folglich ohne konkreten Nutzen für den Anleger zu Lasten der Fondsgesellschaft und schmälern damit letztlich die Rendite des Anlegers.

 

Zu konkretisieren sind auch die Anforderungen an das Risikomanagement. Manager geschlossener Fonds wenden in der Regel keine komplizierten Handelstechniken an, sondern verwalten und bewirtschaften ein gegenständliches Asset. Dies unterscheidet sie klar von solchen AIFM, die aktiv mit Finanzinstrumenten handeln. Daher sollten für sie auch spezielle Regeln gefunden werden.

 

Ferner richtet sich die Richtlinie systematisch ausschließlich an Manager, die Fonds-Anteile an professionelle Investoren vertreiben. Die Zulassung zum Vertrieb an Privatinvestoren steht hingegen unter dem Vorbehalt einer nationalen Regelung. Eine solche nationale Regelung darf dabei nicht hinter den Vorgaben der AIFM-Richtlinie zurückbleiben, kann die Anforderungen aber verschärfen. Um zukünftig weiterhin geschlossene Fonds an Privatanleger vertreiben zu dürfen, ist ein nationaler Rechtsrahmen unerlässlich. Hierbei sollten die Regelungen der AIFM mit den Vorschlägen des Verbandes verzahnt werden.

 

Eine ausführliche Stellungnahme zum ersten Entwurf der AIFM finden Sie hier.

 

Kommission will Anlegerschutz bei Kleinanlageprodukten verbessern

Am 30. April 2009 veröffentlichte die Europäische Kommission erste Vorstellungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Kleinanlageprodukten. In Zukunft sollen für alle Anlageprodukte wie beispielsweise Investmentfonds, fondsgebundene Lebensversicherungen und Zertifikate gleiche Rahmenbedingungen gelten. Der derzeit vorherrschende regulatorische Flickenteppich soll damit geschlossen werden. Daraus ergeben sich neue Anforderungen für den Vertrieb dieser Produkte: Neben der Offenlegung aller Kosten sollen dem Anleger auch mögliche Interessenskonflikte angezeigt werden. Ferner sollen dem Anleger unabhängig vom jeweiligen Produkt standardisierte Produktinformationen überreicht werden. Die durch UCITS-IV gewonnenen Erkenntnisse zu den sogenannten Key Investor Information (KII) will die Kommission nutzen, um die dortigen Standards branchenweit zu etablieren. Die größere Transparenz und Vergleichbarkeit soll die Entscheidungsfreiheit des Anlegers maßgeblich erhöhen. Die Kommission plant für Juli 2009 die Initiierung einer offiziellen Konsultation, die insbesondere Input der Branche zu den KII liefern soll. Gegen Ende 2009 soll ein Richtlinienentwurf vorgestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

 

Europa hat gewählt
Vom 4. bis 7. Juni hat Europa sein Parlament gewählt. Dabei konnte sich das bürgerlich-konservative Lager europaweit deutlich durchsetzen. Die Mehrheit der europäischen Bevölkerung spricht offenbar den bürgerlichen und konservativen Parteien mehr Kompetenz beim Krisenmanagement in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu.

 

Mit der Wahl ziehen zahlreiche neue Köpfe in das europäische Parlament ein, allein für Deutschland sind es 42 neue Abgeordnete. Die 99 deutschen Sitze werden von der CDU/CSU mit 42, von der SPD mit 23, den Grünen mit 14, der FDP mit 12 und der Linken mit 8 Abgeordneten besetzt.

 

Damit wird voraussichtlich auch bei der Wahl der EU-Kommission durch das neue Parlament ein deutlicher bürgerlicher Trend zu verzeichnen sein. Der amtierende Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charly McCreevy, wird im Zuge der EU-Kommissionswahl nicht für eine neue Amtszeit zur Verfügung stehen. Der überaus liberale Ire war zuletzt angesichts der sich immer weiter verschärfenden Finanz- und Wirtschaftskrise zunehmend unter Druck geraten.

 

Die erschreckend niedrige Wahlbeteiligung von nur 43 Prozent zeigt, dass es der Politik auch in der letzten Amtsperiode nicht gelungen ist, den Bürgern die Wichtigkeit von Europa zu vermitteln und ein breites Interesse an europapolitischen Themen zu wecken. Dabei hat sich Europa schon längst zum gesetzgeberischen Mittelpunkt entwickelt: Der weitaus überwiegende Teil der jüngst verabschiedeten deutschen Gesetze, findet seinen Ursprung in europäischen Richtlinien.

 

Schärfere Finanzaufsicht
Die europäische Kommission hat am 27.05.2009 Vorschläge für die Verbesserung und Intensivierung der Finanzaufsicht vorgestellt. Insbesondere verfolgt sie damit das Ziel, das Vertrauen in die Finanzmärkte wieder aufzubauen und künftigen Krisen besser vorbeugen zu können. Kommissionspräsident José Manuel Barroso bekräftigte, dass eine bessere Aufsicht der grenzübergreifenden Finanzmärkte aus „ethischen wie wirtschaftlichen Gründen“ unerlässlich sei. So plant die Kommission, eine europäische Instanz (European Systemic Risk Council, ESRC) zu schaffen, die auf europäischer Ebene systemrelevante Risiken überwachen und somit mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität erkennen und frühzeitig bekämpfen soll. Bisher wird die Finanzaufsicht noch von jedem Mitgliedsstaat selbst erbracht. Das von der Kommission vorgeschlagene Finanzaufsichtssystem soll dabei auf zwei Säulen ruhen. Zusätzlich zur makroökonomischen Aufsicht durch das ESRC soll auf mikroökonomischer Ebene die Aufsicht durch das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) hinzukommen. Es soll aus einem Netzverbund bestehen, in dem die nationalen Finanzaufsichtsbehörden mit den neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden kooperieren. Der Verbund soll seinerseits einzelne Finanzinstitute beaufsichtigen können und auf den Prinzipien gegenseitiger Unterstützung, Aufgabenteilung und Subsidiarität beruhen. Die Umsetzung der Kommissionsvorschläge ist für den Herbst 2009 vorgesehen.



4. Rechtsprechung

BGH zu Anforderungen an die Gestaltung von Widerrufsbelehrungen

Im Bezug auf das Datum der Verkündung zwar nicht ganz neu aber trotzdem von aktueller Bedeutung für die Anforderungen an die Gestaltung der Widerrufsbelehrung sind die folgenden drei Leitsatzentscheidungen des BGH: In allen drei Entscheidungen hatte der BGH über die Zulässigkeit von Belehrungen über den Beginn der Widerrufsfrist zu entscheiden. Mit Urteil vom 13.01.2009 – Az: XI ZR 118/08 hat der BGH folgende Belehrung (noch nach den Anforderungen des alten Haustürwiderrufsgesetzes) über den Fristbeginn für zulässig erachtet: „Frühestens, wenn Ihnen diese Belehrung über ihr Widerrufsrecht ausgehändigt worden ist, jedoch nicht, bevor Sie die von uns gegengezeichnete Ausfertigung des Darlehensvertrages erhalten haben“. In seiner Urteilsbegründung führt der BGH aus, dass solche Ergänzungen in einer Widerrufsbelehrung zulässig sind, die keinen eigenen Inhalt aufweisen und den Inhalt der Widerrufsbelehrung verdeutlichen. Im vorliegenden Fall hielt es der BGH insbesondere für unschädlich, dass der Beginn der Widerrufsfrist auf den Zeitpunkt des Erhalts der gegengezeichneten Ausfertigung des Darlehensvertrages hinausgeschoben wurde. Mit der Unterschrift unter die Widerrufsbelehrung hätten die Parteien zugleich eine Verlängerung der Widerrufsfrist vereinbart. Eine solche Vereinbarung sei zulässig, da sie zugunsten des Verbrauchers wirke. Das Hinausschieben des Beginns der Widerrufsfrist entspräche zudem dem Interesse des Kunden, weil erst dann für ihn klar sei, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Auch der Zusatz „frühestens“ wird vom BGH als zulässig bewertet, da dieser nicht geeignet sei, die Aufmerksamkeit des Verbrauchers von den übrigen Teilen der Widerrufsbelehrung abzulenken und den Verbraucher nicht über die für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblichen Ereignisse im Unklaren lässt.

 

Dagegen verstößt nach der Leitsatzentscheidung des BGH vom 10.03.2009 (XI ZR 33/08) eine Widerrufsbelehrung, die von einem Verbraucher so verstanden werden kann, dass die Widerrufsfrist unabhängig von seiner Vertragserklärung bereits durch den bloßen Zugang des von der Widerrufsbelehrung begleiteten Vertragsangebots in Gang gesetzt wird, gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB. Der Entscheidung lag folgende Belehrung über den Fristbeginn zugrunde: „Der Lauf der Frist beginnt einen Tag nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensvertrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde.“ Diese Belehrung – so der BGH – könne beim Verbraucher die unzutreffende Vorstellung hervorrufen, dass die Widerrufsfrist unabhängig von seiner Vertragserklärung schon mit Erhalt der Belehrung und des Vertragsangebots beginne. Aufgrund der fehlerhaften Belehrung konnte der Anleger auch noch zwei Jahre nach dem Vertragsschluss den zur Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfondsgesellschaft abgeschlossenen Darlehensvertrag widerrufen. Da Fondsbeitritt und Darlehensvertrag verbundene Geschäfte waren, erstreckte sich der Widerruf des Anlegers auf beide Geschäfte. Die Bank als Darlehensgeber hatte im Abwicklungsverhältnis an die Stelle des Unternehmers zu treten. Im Fall, der dem Urteil zu Grunde lag, hatte der Anleger seine Beteiligung nicht vollständig fremdfinanziert. Der BGH hat die Bank verpflichtet, dem Anleger auch den von diesem aus eigenen Mitteln an die Fondsgesellschaft gezahlten Eigenanteil zurückzuerstatten.

 

Ebenfalls als unzulässige Belehrung über den Fristbeginn hat der BGH mit Urteil vom 24.03.2009 (XI ZR 456/07) folgende Formulierung erachtet: „Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn Ihnen diese Belehrung ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor uns die von Ihnen unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages zugegangen ist.“ Anhand dieser Belehrung könne der Verbraucher nicht erkennen, wann die Frist zu Laufen beginnt, da es sich seiner Kenntnis entzieht, wann die von ihm unterzeichnete Ausfertigung dem Vertragspartner zugeht. Über die internen Abläufe bei der Kreditgeberin sei der Verbraucher nicht informiert. Der BGH stellt weiter in seinem Urteil klar, dass es keinen rechtlichen Obersatz gäbe, wonach pauschal davon auszugehen sei, dass bei einem Abstand von drei Wochen zwischen dem ersten Hausbesuch und dem Abschluss des Vertrages ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht mehr von einer Indizwirkung für die Kausalität der Haustürsituation ausgegangen werden könne. Zwar nimmt nach Ansicht des BGH die Indizwirkung für die Kausalität mit zunehmenden zeitlichen Abstand ab und kann nach einer gewissen Zeit auch ganz entfallen. Dies sei immer eine Frage des Einzelfalles.



5. Veranstaltungen

Veranstaltungshinweis: FORUM Seminar
Geschlossene Fonds – Update Prospektrecht und Regulierung

  • 15. September 2009 in Frankfurt
  • 13. Oktober 2009 in München 

Seit Einführung der Prospektpflicht für geschlossene Fonds im Jahr 2005 werden Prospekte von der BaFin formell geprüft und gestattet. Mit weiteren regulatorischen Maßnahmen in Bezug auf die Zulassung von Anbietern und Vermittlern und die Prospektierung der Produkte soll die Rechtssicherheit sowohl für Anleger als auch für Anbieter und Vertriebe geschlossener Fonds verbessert werden. Das Seminar behandelt praxisorientiert alle Kernpunkte und Zweifelsfragen der Regulierung, Prospektierung und Standardisierung, welche bei BaFin-Prüfungen, Prospektbegutachtungen und Diskussionen zu Verbraucherschutz und Qualitätssicherung zu Tage treten.

 

Referenten der Veranstaltung sind:

  • Paul Grimm, Wirtschaftsprüfungskanzlei Grimm, Competence-Center Geschlossene Fonds, Rosenheim
  • Prof. Dr. Lars Jäger, Professur für Investition und Finanzierung, FH Worms, Worms
  • Gero Maas, LL.M. oec., Oberregierungsrat, Experte zu Fragestellungen des Prospektrechts und der Regulierung, Frankfurt
  • Eric Romba, Hauptgeschäftsführer, VGF Verband Geschlossene Fonds e.V., Berlin

 

Mitglieder des VGF erhalten 20 Prozent Rabatt auf die Teilnahmegebühr. Bitte weisen Sie dafür bei Ihrer Anmeldung auf die Mitgliedschaft im Verband hin.



Impressum

Herausgeber:
VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.
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10117 Berlin
Telefon: 030/31 80 49 00
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kontakt@vgf-online.de

 

V.i.S.d.P: RA Eric Romba, Hauptgeschäftsführer VGF

 

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© VGF Verband Geschlossene Fonds, 2009

 

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