Verband geschlossene Fonds
NEWSLETTER

VGF Newsletter Nr. 1

13.02.2009

Editorial

  

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 
an dieser Stelle haben wir Sie bisher kurz und knapp über die aktuellen Themen unseres jeweiligen Newsletters informiert. Die Inhaltsübersicht finden Sie zukünftig im Anschluss an das Editorial.

 
Denn für die erste Seite des VGF-Newsletters haben wir uns für dieses Jahr etwas Neues überlegt: Mit einem Editorial wollen wir stärker als bisher Ereignisse in Markt und Politik reflektieren – und dabei natürlich auch Position beziehen.

 
Ganz im Zeichen der (politischen) Positionsbestimmung steht auch der Beginn des Jahres 2009, das als „Superwahljahr“ mit dem Höhepunkt der Bundestagswahl im September 2009 schließen wird.

 
Wir haben uns seit dem Ende der MiFID-Debatte weiter intensiv mit dem Thema Regulierung befasst. Die Bundesregierung hatte im Finanzmarktrichtlinienumsetzungsgesetz bereits angekündigt, sich noch einmal gesondert mit dem Vertrieb geschlossener Fonds befassen zu wollen.
Die internationale Finanzmarktkrise hat das Thema Regulierung nun enorm beschleunigt: Alle Fraktionen im deutschen Bundestag befassen sich programmatisch und inhaltlich mit der nationalen und internationalen Regulierung der Kapitalmärkte.

 
Das Produkt geschlossener Fonds ist hiervon nicht ausgenommen. Ganz aktuell und sehr konkret hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hierzu geäußert. So ist im Bericht des Finanzausschusses zu den Beratungen zur Pfandbriefrechtsnovelle zu lesen, dass man die Regulierung geschlossener Fonds gesondert angehen müsse und dass die Fraktionen verabredeten, „noch in dieser Legislaturperiode eine öffentliche Anhörung zur Aufsicht über den sog. grauen Kapitalmarkt durchzuführen“ (ausführlich hierzu die Meldung unter 2.). Eine Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema „Verbraucherschutz und Finanzmärkte“ hat zudem gezeigt, dass das Thema auch bei Verbraucherschutzorganisationen hoch angesiedelt ist (s. hierzu die entsprechende Meldung unter 2.).

 
Die Bestrebungen in der Politik sind deutlich: Vor allem die bislang wenig oder gar nicht regulierten Bereiche – zu denen geschlossene Fonds gezählt werden – sollen im Interesse des Anlegerschutzes stärker reguliert werden. Wer geglaubt hat, weitere Regulierungsbestrebungen für geschlossene Fonds lägen in weiter Ferne, weiß es spätestens jetzt besser.

 
Deswegen war es richtig und wichtig, dass sich die Mitglieder des VGF am 4. Februar 2009 auf ein Eckpunktepapier zur Regulierung geschlossener Fonds verständigt haben. Und die Branche unterstützt dieses Vorgehen. In einer von Cash durchgeführten Umfrage unter Initiatoren geschlossener Fonds haben sich 65 Prozent für eine Regulierung geschlossener Fonds ausgesprochen.

 
Mit den Inhalten des Papiers, zu denen u.a. Zulassungsvoraussetzungen für Anbieter und Vermittler geschlossener Fonds, eine Erweiterung der Prospektpflicht sowie gesetzliche Regelungen von Beratungspflichten für Vermittler geschlossener Fonds gehören, kann die Branche den kommenden Prozess der Regulierung aktiv begleiten und im intensiven Dialog mit der Politik und den Fachministerien an sinnvollen und auf die Branche zugeschnittene Regelungen arbeiten.

 
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung dabei und wünschen Ihnen viel Spass mit dem Newsletter.
 
Eric Romba
Rechtsanwalt
Hauptgeschäftsführer VGF
 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Inhaltsverzeichnis

 

1. In eigener Sache

  • Analysetool für die VGF-Marktzahlen 2008

2. Politik Deutschland

  • Sachverständigenanhörung Verbraucherschutz
  • Sachverständigenanhörung zum neuen Aufsichtstatbestand „Anlageverwaltung“ / Überlegungen des Finanzausschusses zur Regulierung geschlossener Fonds
  • Leitfaden für Vermittler geschlossener Fonds zur Identifizierung von Anlegern nach dem Geldwäschegesetz (GWG)

3. Politik Europa

  • Prospektrichtlinie auf dem Prüfstand
  • Neues EU-Info

4. Rechtsprechung

  • Unzulässige Anwaltswerbung

5. Veranstaltungen

  • VGF Kompetenztag Basiswissen geschlossene Fonds
  • Alle VGF Kompetenztage 2009

6. Karriere beim VGF

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


1. In eigener Sache

 

VGF-Marktzahlen 2008: Analysetool

 

Am 27. Januar 2009 hat der VGF erstmals die VGF-Marktzahlen geschlossene Fonds für das Jahr 2008 erhoben. Erste Ergebnisse der Erhebung stehen seitdem unter www.vgf-marktzahlen.de im Internet bereit.

 
Voraussichtlich ab dem 20.02.2009 wird auch das internetbasierte Analysetool bereitstehen. Es ermöglicht individuelle Abfragen (z.B. Assetklassen, Zielmärkte, historische Platzierungsergebnisse, Zweitmarktumsätze, etc.) sowohl als Statistiken in Tabellenform, als auch grafisch umgesetzt. Die Ausgabe der Grafiken erfolgt als PDF auf Basis der erhobenen Daten.

 
Mitglieder des VGF und alle weiteren Unternehmen, die die Erhebung des VGF mit der Abgabe von Zahlen unterstützt haben, erhalten kostenfrei Zugang zum Analysetool. Ebenso Vertreter der Presse.

 
Interessierten mit einem gewerblichen Hintergrund (z.B. Finanzinstitute, Finanzdienstleister, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) steht das Analysetool nach Zahlung einer Nutzungsgebühr von 150 Euro zzgl. MwSt. für das laufende Kalenderjahr zur Verfügung.

 
Die Anforderung von Zugangsdaten ist unter www.vgf-marktzahlen.de/analysetool.html möglich.

 

 

2. Politik Deutschland

 

Anhörung zum Thema „Verbraucherschutz und Finanzmärkte“ im Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 28.01.2009

 

Der Verbraucherschutzausschuss hatte im Vorfeld der Anhörung einen umfangreichen Katalog mit 56 Fragen rund um das Thema Finanzdienstleistungen, Anlageberatung und Verbraucherschutz an die geladenen Sachverständigen aus den Bereichen der Banken und Verbraucherschutzorganisationen gerichtet. Überraschend war jedoch keiner der betroffenen relevanten Fachverbände aus der Finanzindustrie oder dem Vertrieb zur Anhörung eingeladen worden. Der VGF, AfW und VOTUM sahen darin die Gefahr, dass die Anhörung nur ein eingeschränktes Bild der Verhältnisse vermittelt und haben daher unaufgefordert Stellungnahmen zur Anhörung eingereicht.

 

Wie aus den eingereichten Stellungnahmen ersichtlich wird, werden insgesamt höchst unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Verbesserung des Anlegerschutzes bei Finanzdienstleistungen vertreten.

 
Schwerpunktthemen waren die zuletzt vielfach geforderte Umkehr der Beweislast sowie die Verlängerung der Verjährungsfrist von 3 auf 10 Jahre für Bankberater. Die Vertreter des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken lehnen ebenso wie die Vertreter des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sowohl eine Umkehr der Beweislast, als auch die Verlängerung der Verjährungsfrist ab. Stattdessen sprachen sich die Bankenvertreter für eine Aushändigung des Anlegerprofils an den Kunden sowie für Kurzinformationen über aktiv vertriebene komplexe Produkte aus. Mit einer Umkehr der Beweislast, so der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken, wäre ein erheblicher Eingriff in die deutsche Rechtssystematik verbunden. Grundsätzlich habe der Kunde zu beweisen, dass der Geschäftspartner Pflichten verletzt habe. Die Verlängerung der Verjährungsfrist von derzeit drei Jahren sei angesichts der Schwankungsbreite des Marktes im Interesse der Rechtssicherheit nicht gerechtfertigt.

 
Für eine Umkehr der Beweislast sprechen sich hingegen Stiftung Warentest und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) aus. Ähnlich wie beim Autokauf müsse der Anbieter gewährleisten, dass das Produkt funktioniere. Da bei Finanzdienstleistungen der Erfolg oder Misserfolg erst später eintrete, müsse zudem die Verjährungsfrist verlängert werden.

 
Die des Weiteren diskutierte Einzeldokumentation aller Kundengespräche führt nach Ansicht der Bankenvertreter wiederum zu einer erheblichen bürokratischen Belastung aller Beteiligten. Auch bei noch so guter Beratung bestünden Risiken bei Finanzanlagen, so der Vertreter des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

 
Auch die Einführung von „Produkt-TÜVs“ und Ampelkennzeichnungen für Finanzprodukte war Thema in der Anhörung. Beides wird von Seiten der Verbraucherschützer grundsätzlich befürwortet, wird von Seiten der Banken und der Vertriebsverbände AfW und Votum sowie des VGF hingegen als der falsche Weg angesehen. Die Stellungnahme des VGF finden Sie hier.

 

Anhörung und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum neuen Aufsichtstatbestand „Anlageverwaltung“ / Überlegungen des Finanzausschusses zur Regulierung geschlossener Fonds

 

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am11.02.2009 eine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts“ verabschiedet. Gegenstand des Entwurfs ist unter anderem auch der Vorschlag zur Einführung eines neuen Aufsichtstatbestandes „Anlageverwaltung“ unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG n.F. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sieht gegenüber dem Regierungsentwurf vom 24.09.2008 hinsichtlich des Tatbestandes Anlageverwaltung keine Änderungen vor.

 

Der VGF hatte im Vorfeld zu einer zu dem Gesetzentwurf auf den 21.01.2009 angesetzten Anhörung des Finanzausschusses eine Stellungnahme eingereicht und ist in der Anhörung auch gehört worden. Der VGF hatte sich in diesem Rahmen dafür eingesetzt, die derzeitige Entwurfsfassung im Wesentlichen beizubehalten und nur punktuelle Änderungsvorschläge formuliert. Nach Ansicht des VGF wird die jetzige Fassung weitgehend der gesetzgeberischen Zielsetzung gerecht, als Folge der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2008 (Az. 6 C 11.07) einzig für solche kollektiven Anlagemodelle eine Erlaubnispflicht zu konstituieren, bei denen die Anlegergelder zum aktiven Handel mit Finanzinstrumenten verwendet werden. Die erheblichen Rechtsunsicherheiten, die durch die Entwürfe des Bundesministeriums der Finanzen zum „Effektengeschäft“ vom 08.07.2008 sowie später in der ersten Fassung zur „Anlageverwaltung“ vom 08.08.2008 zunächst hervorgerufen wurden, konnten nach VGF-Auffassung durch die Überarbeitung im Regierungsentwurf weit gehend ausgeräumt werden.

 

Kritische Stimmen zu der durch den Finanzausschuss verabschiedeten Gesetzesfassung gab es insbesondere von Seiten der Fraktion BÜND¬NIS 90/DIE GRÜNEN, die den Tatbestand als zu eng gefasst ansehen. Wie dem begleitenden Bericht des Finanzausschusses zu den Beratungen entnommen werden kann, hat sich die  Fraktion BÜND¬NIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich für eine umfassende Regulierung geschlossener Fonds ausgesprochen und hierzu auch einen Entschließungsantrag vorgelegt.

 
Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Das Problem bei einer grundsätzlichen Regelung sei, die zu regelnden Bereiche geschlossener Fonds gesetzlich zu fassen. Daher müsse die Regulierung des Bereichs geschlossener Fonds gesondert angegangen werden.

 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichnete dies als unverständlich. Es sei bereits mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz eine Möglichkeit verstrichen, die Bereiche der geschlossenen Fonds und des grauen Kapitalmarkts zu regeln. Der Ausschuss habe sich damals verständigt, diesen Bereich gesondert zu regeln. Nun reagiere man wieder mit einer kleinen Änderung lediglich auf eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, gehe es aber nicht an, den Bereich umfassend zu regeln.

 
Im Rahmen der abschließenden Beratung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Ausschuss einen Entschließungsantrag vor, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, konkrete Regelungsvorschläge für den sog. grauen Kapitalmarkt vorzulegen. Sowohl die Finanzaufsicht als auch das Regulierungsniveau der Anlageprodukte und Finanzvermittler des grauen Kapitalmarkts sollten gemäß Antrag an das Niveau des geregelten Marktes für Wertpapierdienstleistungen herangeführt werden, um einheitlichen Anlegerschutz am Finanzplatz Deutschland zu gewährleisten. Der Änderungsantrag sollte im Plenum des Deutschen Bundestages zur Abstimmung gestellt werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, soweit alle Fraktionen grundsätzlich Regelungsbedarf erkennen, könne der Entschließungsantrag trotz eventueller inhaltlicher Differenzen einstimmig verabschiedet werden, da der Antrag das Thema inhaltlich nicht im Einzelnen vertieft. Ferner sprach sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür aus, noch vor der Sommerpause im Ausschuss eine öffentliche Anhörung zum Thema „Grauer Kapitalmarkt“ durchzuführen…Im Finanzausschuss wurde Übereinstimmung der Fraktionen dahingehend hergestellt, dass eventuelle weitergehende Regulierungsmaßnahmen im Hinblick auf den sog. grauen Kapitalmarkt hierdurch nicht ausgeschlossen werden, aber zunächst sorgfältiger Prüfung bedürfen. Hierzu gehören auch Schritte, die darauf abzielen, Angebot und Vermittlung von geschlossenen Fonds stärker zu regulieren.“

 
Die Koalitionsfraktionen lehnten den Antrag der Grünen schließlich ab, jedoch verständigten sich alle Fraktionen darauf, noch in dieser Legislaturperiode eine öffentliche Anhörung zur Aufsicht über den sog. grauen Kapitalmarkt im Finanzausschuss durchzuführen.

 

Leitfaden für Vermittler geschlossener Fonds zur Identifizierung von Anlegern nach dem Geldwäschegesetz (GWG)

 

Das neue Geldwäschegesetz (GWG) bringt für die Branche der geschlossenen Fonds Änderungen mit sich. Insbesondere für Treuhandgesellschaften gilt, dass diese ihre Vertragspartner zu identifizieren haben. Das bedeutet vor allem zunächst, dass die Identität des Anlegers festgestellt und anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis/Reisepass) überprüft werden muss. Darüberhinaus gelten auch noch weitere Sorgfaltspflichten.

 
 
Eine Übertragung der Identifikationspflichten auf andere Personen ist unter bestimmen Voraussetzungen gemäß § 7 GWG möglich. Soweit die dritte Person selber nach dem GWG verpflichtet ist (z. B. Kreditinstitute,  Finanzdienstleister, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Versicherungsvermittler mit einer Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO) können diese die Identifizierung der Anleger im Rahmen ihrer Pflichten durchführen. Anlagevermittler und -berater, die (nur) eine § 34c GewO-Erlaubnis besitzen, können die Identifizierung ebenfalls vornehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie sich vertraglich verpflichtet haben die geldwäscherechtlichen Pflichten zu übernehmen.

 
 
Der VGF und seine Mitglieder haben Hinweise und Empfehlungen für die Anpassung der Beitrittsunterlagen in geldwäscherechtlicher Hinsicht sowie einen Leitfaden für die Identifizierung von Anlegern durch Anlagevermittler und -berater mit § 34c GewO-Erlaubnis erstellt. Diese werden zusammen mit weiteren Informationen zum Geldwäschegesetz vom VGF unter http://www.vgf-online.de/de/aktuelle-themen/akutelle-themen-liste/geldwaesche.html bereitgestellt. Weitere Informationen werden folgen.

 

 

3. Politik Europa

 

Prospektrichtlinie auf dem Prüfstand

 

Fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten hat die Europäische Kommission eine Überprüfung der sog. Prospektrichtlinie (2003/71/EG) eingeleitet. Bis zum 10.03.09 können interessierte Akteure zu den Verbesserungsvorschlägen Stellung nehmen. Dabei sind Unternehmen, Investoren und Konsumenten gleichermaßen angesprochen. Die Kommission sieht nach umfassenden Gesprächen mit dem Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) und der Expertengruppe Europäische Wertpapiermärkte (ESME) gezielt Handlungsbedarf für eine Vereinfachung der Richtlinie. Binnenmarkt-Kommissar Charly McCreevy betont in diesem Zusammenhang, dass den Bedürfnissen von Emittenten und Investoren Rechnung getragen werden und alle unnötigen Hürden für Unternehmen beseitigt werden müssten.

 

Zwar hat die Prospektrichtlinie einer Vereinheitlichung des europäischen Binnenmarktes für Wertpapiere beigetragen. Durch die Schaffung des „einheitlichen Emittentenpasses“ gilt seither ein einmal von einer Regulierungsbehörde eines Mitgliedsstaates gebilligter Prospekt als automatisch überall in der EU anerkannt. Jedoch kritisiert die Praxis den hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand, der die regelkonforme Einhaltung der detailreichen Informationspflichten mit sich bringt. In vielen Fällen stünden diese in keiner Relation zum tatsächlichen Nutzen. Dieser Kritik nimmt sich die Kommission an, in dem sie folgende Punkte nachhaltig auf ihre Effizienz überprüfen will:

  • Definition der qualifizierten Investoren,
  • Überprüfung der Freistellungsangebote (Weiterveräußerung von Wertpapieren [retail cascade] und Wertpapierregelungen für Beschäftigte),
  • Überprüfung der jährlichen Offenlegungspflicht,
  • Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts,
  • Bestimmte Schwellenwerte der Richtlinie,
  • Wirksamkeit der Prospekt-Zusammenfassung,
  • Offenlegungspflichten bei Angeboten mit Staatsgarantieregelungen,
  • Offenlegungspflichten für kleine notierte Unternehmen und Rechtsangelegenheiten.

 

Die Revision der Prospektrichtlinie ist eines der Kernelemente des Aktionsplans der Kommission zur Verringerung von Verwaltungslasten für Unternehmen in der EU. Diese Zielrichtung ist aufgrund der Entstehungsgeschichte der Prospektrichtlinie nur konsequent. Bei ihrer Schaffung mangelte es generell an werthaltigen Erfahrungen mit Prospektpflichten, weshalb seinerzeit sowohl der Entwurf als auch die Kritik an ihm zumeist hypothetischer Natur waren. Heute kann die Kommission auf die mannigfaltige Expertise aller Beteiligten zurückgreifen, die inzwischen einiges an Erfahrung im Umgang mit Prospektpflichten gewonnen haben. Über das Ergebnis werden wir an dieser Stelle berichten.

Weitere Informationen und Hintergrunddokumente finden Sie unter: http://ec.europa.eu/internal_market/securities/prospectus/index_de.htm

 

Neues EU-Info

 
Die vierte Ausgabe des EU-Newsletters zu Stadtentwicklung, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und Strukturpolitik – kurz EU-Info – ist erschienen. Er wird herausgegeben vom Deutschen Verband für Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) und den immobilienwirtschaftlichen Spitzenverbänden unter dem Dach der BSI, zu denen auch der VGF Verband Geschlossene Fonds gehört.

 
Themen der aktuellen Ausgabe sind u.a. das Programm der Tschechischen Ratspräsidentschaft, Schritte in der Debatte um die Zukunft der Strukturfonds, die Kompromisssuche einer abgeänderten Richtlinie für ermäßigte MWSt-Sätze, Fortschritte bei der Umsetzung des EU Energie- und Klimapakets, die Prospektrichtlinie auf dem Prüfstand und Vorschläge für neue Basel-II-Regeln.

 
Das aktuelle EU-Info steht unter http://www.vgf-online.de/presse/newsletter.html  zum Download bereit.

 

 

4. Rechtsprechung

 

Unzulässige Anwaltswerbung

 

Immer wieder sind dubiose Praktiken einiger Anwälte zu beobachten, die sich „Anlegerschutz“ auf die Fahnen schreiben und auf den lukrativen und Erfolg versprechenden Markt drängen. Die Art und Weise wie einige Anwälte versuchen, Anleger als Mandanten zu gewinnen, machen deutlich, dass es ihnen weniger um den Schutz der Anleger als viel mehr um die profitablen Mandate geht. Denn Anwälte verdienen unabhängig davon, wie das Verfahren für Ihre Mandanten ausgeht.

 
Das Landgericht Ellwangen hat im Dezember die Grenzen der zulässigen Werbung von Mandanten näher definiert. Mit Urteil vom 8.12.2008 (2 O 91/07) hat es einer Dortmunder Anwaltskanzlei sowie einer mit dieser zusammenwirkenden Interessensgemeinschaft unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR untersagt, unaufgefordert an Anleger heranzutreten, um diesen einen Ausstieg aus der Anlagegesellschaft oder die Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu empfehlen. In dem Fall, der dem Landgericht zur Entscheidung vorlag, hatten Mitarbeiter einer Interessensgemeinschaft unaufgefordert gezielt Anleger angesprochen und diesen geraten, aus der Gesellschaft auszusteigen bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Anleger wurden in der Folge sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich von der beklagten Kanzlei in Anspruch genommen, an die die Interessensgemeinschaft die Unterlagen der Anleger weitergeleitet hatte.

 
Das Landgericht hat festgestellt, dass das Verhalten der Anwaltskanzlei eine unzulässige Werbemaßnahme darstellt. Die Mitarbeiter der Interessensgemeinschaft sind laut dem Landgericht bewusst an die Anleger herangetreten, so dass sich diesen der unabweisbare Eindruck anwaltlichen Beratungsbedarfs aufdrängen musste.  Durch das Herantreten an die Anleger, ohne konkreten Anhalt für gestörte Vertragsbeziehungen außerhalb bestehender Mandate liege ein Eingriff in die bis dahin unbelasteten Vertragsbeziehungen zu den Anlagegesellschaften vor, welcher die Grenzen der nach Artikel 12 Grundgesetz zulässigen Werbung überschreite.

 
Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Oliver Renner aus der Stuttgarter Kanzlei Rechtsanwälte Wüterich Breucker erstritten und ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

5. Veranstaltungen

 
Auch im neuen Jahr setzt der VGF seine erfolgreiche Veranstaltungsreihe der VGF Kompetenztage fort.

 
VGF Kompetenztag Basiswissen geschlossene Fonds

 
Die Reihe wird eröffnet mit dem dreitägigen VGF Kompetenztag Basiswissen geschlossene Fonds vom 10. bis 12. März 2009. Das Seminar führt kompakt und fachlich hochwertig in die Materie und den Markt der geschlossenen Fonds ein. Es vollzieht in seiner inhaltlichen Struktur die Entstehung eines geschlossenen Fonds von der Idee bis zum Vertrieb nach. Das Angebot richtet sich vor allem an neue Mitarbeiter_innen der Branche, aber auch erfahrene Mitarbeiter_innen können das Seminar nutzen, um sich noch gezielter in das Thema einzuarbeiten.

 
Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie nach einem Klick auf diesen Link: http://www.vgf-online.de/veranstaltungenliste/vgf-kompetenztag-basiswissen-geschlossene-fonds.html

 

Weitere VGF Kompetenztage 2009:

05. Mai 2009 - VGF Kompetenztag Produktauswahl
Themen, Trends und Megaseller: Nach welchen Kriterien wählen Vertriebe geschlossene Fonds aus?

 

03. September 2009   VGF Kompetenztag BaFin-Aufsicht
Keine Angst vor der BaFIN: Aktuelles aus dem Bereich Finanz-, Prospekt- und Leasingaufsicht

 

vorauss. Okt. 2009    VGF Kompetenztag Fremdfinanzierung (in Planung)

 

05. November 2009    VGF Kompetenztag Leistungsbilanzen
2 Jahre VGF-Leistungsbilanzstandard: Bedeutung und Entwicklung von Leistungsbilanzen in der aktuellen Praxis

 
Die VGF Kompetenztage finden jeweils in Berlin statt. Aktuelle Informationen zu Terminen und Programmen finden Sie unter www.vgf-online.de/veranstaltungen.html

 

Ansprechpartnerin für die VGF-Kompetenztage ist Frau Daniela Haake:

Telefon: 030/ 30 32 99 39
E-Mail: daniela.haake@vgf-gmbh.de

 

 

6. Karriere beim VGF

 

Rechtsreferendar (m/w) für Wahlstation

 

Für unsere Geschäftsstelle in Berlin-Mitte und für unser Büro in Brüssel suchen
wir laufend Rechtsreferendare für die Wahlstation

Was können wir Ihnen bieten?

  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem jungen dynamischen Team
  • Möglichkeit, eigenständig in den Bereichen Kapitalanlage-, Gesellschafts- und Steuerrecht im nationalen und internationalen Umfeld zu arbeiten
  • Vergütung für den Standort Berlin
  • Vergütung oder freie Unterkunft für den Standort Brüssel

Welche Aufgaben warten auf Sie?

  • Monitoring von Gesetzgebungsvorhaben auf Bundes- und EU-Ebene
  • Aktive Begleitung relevanter Gesetzgebungsverfahren durch Entwerfen von Stellungnahmen und Positionspapieren
  • Beratung der Mitgliedsunternehmen in rechtlichen und steuerlichen Fragen
  • Erstellung von Vorträgen für Fachseminare und Veranstaltungen
  • Vorbereitung von Fachpublikationen
     

Welche Fähigkeiten sollten Sie mitbringen?

  • Schnelle Auffassungsgabe und die Fähigkeit, sich zügig in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten
  • Sehr gutes Sprach- und Ausdrucksvermögen
  • Gute Microsoft-Office-Kenntnisse
  • Grundkenntnisse der parlamentarischen Abläufe und der politischen Landschaft in Deutschland und Europa
  • Gutes Englisch in Wort und Schrift. Französischkenntnisse wären von Vorteil
  • Vorkenntnisse im Kapitalmarkt-, Gesellschafts- oder Steuerrecht wären von Vorteil
  • Erfahrungen in der Verbands- oder Lobbyarbeit wären wünschenswert
  • Praktische Erfahrungen im Journalismus oder in parlamentarischer Arbeit wären ebenso von Vorteil

 

Sind Sie teamfähig und kommunikativ? Arbeiten Sie engagiert, zielorientiert und eigenständig?

 

Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse). Senden Sie diese bitte als PDF via E-Mail oder per Post an:

 

VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. Frau Jancke-Souhr, Georgenstr. 24, 10117 Berlin, Tel: 030. 31 80 49 00, Jancke-Souhr@vgf-online.de, www.vgf-online.de

 


Impressum

 

Herausgeber:
VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.
Georgenstr. 24
10117 Berlin
Tel.: 030/31804900
Fax.: 030/32301979
www.vgf-online.de
kontakt@vgf-online.de

 

V.i.S.d.P: RA Eric Romba, Hauptgeschäftsführer VGF

 

Sie erhalten den Newsletter des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.. Sollten Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten wollen, senden Sie bitte eine Mail an newsletter@vgf-online.de.

 

Die Inhalte der Infomail wurden von Mitarbeitern der Geschäftstelle des VGF Verband Geschlossene Fonds verfasst. Sie geben die subjektive Sichtweise des Verfassers wieder. Der VGF Verband Geschlossene Fonds übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit und die Form einzelner eingestellter Beiträge. Der Inhalt der externen Links wurde von den Mitarbeitern des VGF sorgfältig geprüft. Es wird jedoch keine Haftung für Links übernommen.

 

© VGF Verband Geschlossene Fonds, 2009

 

Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen gestattet.