Die Mitgliedschaft im VGF steht in erster Linie Banken und Emissionshäusern offen. Aufgenommen werden juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:
Leistungsbilanz nach den VGF-Leitlinien zu erstellen,
Branchenzahlen für geschlossene Fonds teilzunehmen.Zudem ist die VGF Mitgliedschaft mit dem Anschluss an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. verknüpft. Informationen zur Ombudsstelle und zum Ombudsverfahren finden Sie unter
www.ombudsstelle-gfonds.de.
Der Antrag auf Aufnahme in den VGF kann jederzeit gestellt werden und muss vom Vorstand positiv beschieden werden.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 25.000 Euro.
Für weitere Fragen zur Mitgliedschaft im VGF stehen wir Ihnen unter
kontakt(at)vgf-online.de gerne zur Verfügung.
Für Fragen zum Beitritt zum Verein Ombudsstelle wenden Sie sich an
info(at)ombudsstelle-gfonds.de.