AGENDA > Anzeigepflicht von Steuergestaltungen

Der Gesetzgeber hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, indem die Anzeigepflicht von Steuergestaltungen bestimmt wird.

 

Danach sollen im Rahmen eines neuen § 138a Abgabenordnung (AO) künftig sog. Vermarkter von Steuergestaltungen dem Bundeszentralamt für Steuern Modelle für Steuergestaltungen anzeigen. Die Anzeigepflicht soll auf solche Vermarkter beschränkt sein, die Steuergestaltungen unter Darstellung oder Beschreibung der damit ver-bundenen Steuervorteile im Rahmen einer Geschäftsbeziehung anbieten oder empfehlen und die jährlich mehr als 250.000 Euro hieraus erzielen. Die Vorschrift ist bußgeldbewährt, wobei die Geldbuße bis zu 5 Mio. Euro hoch sein soll.

 

Der VGF hat sich in einem Schreiben vom 13.09.2007 an den Finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Herrn MdB Otto Bernahrdt gewandt und zu dem Entwurf Stellung genommen.

 

Der Bundesrat hatte sich für eine Einbeziehung des neuen § 138a AO in das Jahressteuergsetz 2008 ausgesprochen, der Bundestag hat diese jedoch daraufhin abgelehnt. Die Anzeigepflicht von Steuergestaltungen ist damit vorerst nicht Gesetz geworden.




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