Die europäische Kommission hat am 30. April 2009 einen Richtlinienentwurf zur Aufsicht alternativer Investmentfonds-Manager („AIFM“) veröffentlicht. Die Richtlinie sieht umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen für Fondsmanager vor. Hierzu gehören eine angemessene Eigenkapitalvorhaltung (mindestens 125.000 Euro), ein adäquates Risiko- und Liquiditätsmanagement, die Pflicht zur regelmäßigen Bewertung der Assets, die Sicherung der Anlegergelder auf dem Konto einer unabhängigen Depotbank sowie umfangreiche Offenlegungs- und Berichtspflichten gegenüber Anlegern und Aufsichtsbehörde und die Qualifikation der Geschäftsführung.
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass geschlossene Fonds bzw. deren Manager in den Anwendungsbereich der AIFM-Richtlinie fallen. Die Richtlinienanforderungen des Kommissionsentwurfs erscheinen bezogen auf geschlossene Fonds deutscher Prägung teils ungeeignet, nicht umsetzbar und von ihrem Aufwand her unangemessen.
Die AIFM-Richtlinie wird durch Mitwirkung des Rats der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments erlassen (sog. Mitentscheidungsverfahren).
Der zuständige Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) schließlich am 18.05.2010 mehrheitlich auf einen Kompromisstext einigen können. Trotz der erheblichen Kritik und zahlreichen Änderungsvorschlägen hatte die Ratspräsidentschaft unter schwedischer und spanischer Führung das Verfahren im Rat der Europäischen Union sehr ehrgeizig vorangetrieben. Die Beteiligten waren bemüht, die geplanten Vorschriften produkt- und marktadäquater auszudifferenzieren.
Im Europäischen Parlament hat der zuständige Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) am 17.05.2010 seinen Kompromisstext mehrheitlich abgestimmt. Unter Federführung des Berichterstatters MdEP Jean-Paul Gauzès (EVP) wurde versucht, den Forderungen nach Präzisierungen und Differenzierungen laut gerecht zu werden.
Die Kompromisstexte des Rats und des Parlaments weichen zum Teil erheblich voneinander ab. Daher wird aktuell versucht, sich im Wege des sog. Trilogverfahrens auf einen gemeinsamen Standpunkt zu einigen. Beim Trilog handelt es sich um einen informellen Vermittlungsausschuss, in dem die Vertreter der drei rechtssetzenden EU-Institutionen Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union einen Kompromiss erarbeiten sollen.
Der ursprünglich geplante Abschluss des Trilogverfahrens vor Ende der spanischen Ratspräsidentschaft und damit vor der Sommerpause 2010 konnte mangels Einigung in zahlreichen Kern-Themen nicht erreicht werden. Hauptstreitpunkte bestehen vor allem bei den Punkten Anwendungsbereich, Verwahrstellen, Drittstaatenregeln. Ein tragfähiger Kompromiss unter der nun begonnenen belgischen Ratspräsidentschaft bis Ende September 2010 erarbeitet werden.
Der VGF hat in den jeweiligen Verfahrensstadien im Rat der Europäischen Union gegenüber den deutschen Vertretern Stellung bezogen. Ferner wurden der „Gauzès-Bericht“ aus Sicht der geschlossenen Fonds deutscher Prägung kommentiert und konkrete Änderungsvorschläge entwickelt.
Wir stellen Ihnen unten sämtliche relevanten Dokumente der EU-Institutionen und unsere schriftlichen Anmerkungen zum Download zur Verfügung. Weitere Bewertungen der europäischen Positionen sowie Vermerke zu verschiedenen Fragestellungen zur AIFM-Richtlinie sind im Mitgliederbereich, dort unter aktuelle Themen/AIFM-Richtlinie sowie in den VGF-Rundschreiben aus 03/09 und 03/10 zu finden.
Mit einem Inkrafttreten der Richtlinie ist nicht vor dem 01.01.2011 zu rechnen. Die nationale Umsetzung in deutsches Recht könnte ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen. Denkbar ist aber auch, dass der nationale Gesetzgeber mit der Umsetzung bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie beginnt. In diesem Fall könnte die nationale Umsetzung schon sehr zeitnah nach dem europäischen Inkrafttreten abgeschlossen sein.
Weitere Informationen, insbesondere eine Vielzahl von Stellungnahmen, Einschätzungen und Informationen rund um die AIFM-Richtlinie sind im Mitgliederbereich unter Aktuelle Themen>EU-Richtlinienentwurf AIFM zu finden.
| Dateiname | KB-Zahl | Letzte Änderung | |
| Gauzes-Bericht.pdf | 933 K | 14.07.2010 | |
| Kernforderungen zur AIFM-Richtlinie im Trilog-Verfahren.pdf | 47 K | 14.07.2010 | |
| Kompromissvorschlag der spanischen Ratspraesidentschaft vom 10.03.10.pdf | 547 K | 26.03.2010 | |
| Aenderungsantraege zum Gauzes Bericht.pdf | 7 M | 26.03.2010 | |
| VGF Anmerkungen zum Gauzes-Bericht.pdf | 149 K | 11.02.2010 | |
| Aktuelle VGF-Stellungnahme zum AIFM-Richtlinienentwurf.pdf | 134 K | 04.01.2010 | |
| Entwurf des Gauzesberichts.pdf | 474 K | 04.01.2010 | |
| Dritter ueberarbeiteter Kompromissvorschlag der schwedischen Ratspraesidentschaft.pdf | 478 K | 04.01.2010 | |
| AIFM-Richtlinienentwurf.pdf | 191 K | 08.05.2009 |