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EU-Entwürfe zur Überarbeitung der MiFID

Die Europäische Kommission hat am 20.10.2011 ihren Entwurf zur Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente MiFID veröffentlicht. Das Vorhaben betrifft mittelfristig auch geschlossene Fonds, insbesondere da ihre Anteile durch die Einführung des Vermögensanlagengesetzes zu Finanzinstrumenten werden und damit grundsätzlich in den Anwendungsbereich des deutschen KWG/WpHG fallen. Vor allem letzteres ist weit überwiegend europäisch geprägt - vor allem durch die MiFID.

Der Vorschlag der Kommission umfasst eine Verordnung und eine Richtlinie: Die Richtlinie umfasst Änderungen der derzeit gültigen MiFID-I, insbesondere in Bezug auf die spezifischen Anforderungen an die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die Möglichkeiten, Ausnahmen von der geltenden Richtlinie zu gewähren, die Anforderungen an die Organisation und die Wohlverhaltensregeln von Wertpapierfirmen, die organisatorischen Anforderungen an Handelsplätze. Die Verordnung enthält Anforderungen in Bezug auf die Veröffentlichung von Handelstransparenzdaten und die Meldung von Geschäftsdaten an die zuständigen Behörden, die Beseitigung von Barrieren, die einen diskriminierungsfreien Zugang zu Clearing-Einrichtungen verhindern, die Verpflichtung zur Verlagerung des Derivatehandels an organisierte Handelsplätze, spezifische Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf Finanzinstrumente und Derivatepositionen und die Erbringung von Dienstleistungen durch Drittlandfirmen ohne Zweigniederlassungen.

Nachstehend finden Sie alle die Entwürfe der Verordnung und der Richtlinie, sowie weitere relevante Dokumente der Kommission:


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